mutti6
An manchen Flughäfen wird bei einer Auslandreise die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile verlangt. Leider ist der Kindsvater seit Monaten nicht auffindbar, alleiniges Sorgerecht wegen Nichtzustimmung des Vater immer noch immer nicht anerkannt. Nun steht eine Auslandreise an (Klassenfahrt), Kind (leider noch nicht ganz volljährig, sonst wäre das kein Problem) hat nur die Einverständniserklärung eines Elternteils, JA sagt, können wir nichts machen, Gericht zieht sich noch ewig hin. Der Zoll an dem betreffenden Flughafen wußte auch nicht so recht, könnte sein, dass danach gefragt wird, könnte auch nicht sein. Die Lehrer wollen das Kind verständlicherweise nicht mitnehmen, also wird wohl für das Kind die Klassenfahrt ausfallen. Habt ihr noch Ideen, ob man die Einverständniserklärung per Gericht kurzfristig erlangen kann. Seit ca. 5 Monaten kämpfen wir um diese Unterschrift, nun sind es noch 3 Wochen bis zur Klassenfahrt,
BOah, sowas kann ich immer garnicht lesen! DA soll das Kind leiden, nur weil der KV den Arsch nicht hochbekommt. Haben wir hier mehrfach gehabt. Stell einen Antrag beim Gericht zur Ersetzung der Unterschrift. Kann doch nicht sein, dass ein Kind auf diese einmalige Gelegenheit verzichten muss.
Ich würde einen Eilantrag bei Gericht zur Ersetzung der Unterschrift stellen. Und zwar sofort morgen (Do) früh. Denn Pfingsten hilft Dir gerade nicht. Wohin soll es denn gehen? Müssen alle Kinder diese Einverständniserklärung bringen? Morgen früh auch gleich noch eine Bestätigung des betreffenden Lehrers/Rektors einholen dass diese Unterschrift erforderlich ist und das alles zum Amtsgericht. Übrigens nehme ich an, dass es in der EU bleibt, da habe ich bei noch niemandem erlebt dass eine Erklärung der Eltern eingefordert wurde. Hilft Dir aber jetzt auch nicht, wenn die Schule sonst das Kind nicht mitnimmt... Gruss Désirée
Auf jeden Fall sofort alles zur Ersetzung der Unterschrift in die Wege leiten! Habe allerdings leider keine Erfahrung damit, wie schnell sowas funktioniert. Hier ist aber der KV schon sehr häufig mit seinem Sohn ins Ausland geflogen (Spanien, Thailand, Kuba), er hat kein Sorgerecht und einen anderen Nachnamen, er wurde nie auf eine Vollmacht (die er aber immer dabei hatte) angesprochen.
Ich brauchte das noch nie; nicht Eu und auch nicht außerhalb EU .
Erstaunlich, dass beide Elternteile der Klassenreise zustimmen müssen, habe ich noch nie gehört. In welchen Unterlagen wird denn geguckt, wie der Familienstatus eines Kindes ist (Kind geschiedener Eltern?!) und wer kontrolliert da wirklich? Ob das mit dem Gericht so kurzfristig klappt, würde ich nach unserem aktuellem Erleben bezweifeln. Die Gegenseite muss Gelegenheit bekommen, gehört zu werden. (Kann sich dann immer noch durch Nichtreaktion disqualifzieren ...) Beschleunigtes Verfahren dauert vier Wochen, Eilantrag mindestens zwei. Plus Pfingsten. Und Poststreik etc. Allgemein: durch die streitfreudige Väterlobby werden immer Stellen im Land übervorsichtig und lassen sich auf immer weniger ein. In meinen Augen zu Lasten der Kinder, die bsp. nicht auf Klassenreise können.
Woher hast Du denn Deine Informationen? Ich reise seit 14 Jahren kreuz und quer durch die Welt mit meinen Kindern. Außer Kanada kenne ich kein Land, das soetwas möchte. Möchte die Schule die Einverständniserklärung beider Elternteile oder möchtest Du diese sicherheitshalber für den Flughafen haben? Falls letzteres, kannst Du getrost darauf verzichten. Ansonsten mal mit der Schule sprechen. Ich habe auch das noch nie erlebt, dass die Schule für Klassenfahrten die Unterschrift beider Elternteile möchte und mein Großer war auch schon mehrfach im Ausland. Normalerweise sind Schulen doch kooperativ, wenn man Ihnen die Hintergründe erklärt.
ich hatte das hier schon mal geschrieben. Nur, weil es einigen hier noch nicht passiert ist muss das nicht heißen, dass generell nicht kontrolliert wird. Seit sie meinen Sohn und mich am Zoll, Reise nach TR, mal auseinander genommen haben, habe ich immer alles dabei, selbst bei Inlandreisen. Also Geb.urkunde, Bescheinigung alleiniges Sorgerecht. Ich würde, wie hier schon der Vorschlag gemacht wurde, direkt zum AG gehen und einen Eilantrag stellen, denen richtig auf den Zünder gehen. Immerhin läuft das Ganze nicht erst seit gestern sondern, wie Du schreibst, seit fünf Monaten. Mach auf absolute Dringlichkeit, wenn nach ner Woche nichts passiert würde ich mich tatsächlich an den Bürgermeister wenden ;) - SO habe ich damals zumindest nur die Geb.urkunde meines Sohnes ausgehändigt bekommen.... Viel Glück
ich habe das tatsächlich noch nie selbst erlebt, habe nur gehört, dass gelegentlich auf reiseerlaubnis kontrolliert wird, wenn ein ELTERNTEIL mit dem kind ins ausland will (wg. entführungsgefahr) eine klassenfahrt ist aber doch eine schulische veranstaltung, sorgerechtsunabhängig (solange die finanzierung gesichert ist) und teil der schulPFLICHT...da würde kein beamter kontrollieren, ob sorgerechtsbeteiligte elternteile der reise zustimmen oder nicht LG
Wenn es Pflicht wäre, dann würde man doch wohl irgendeine offizielle Information darüber finden. Mir wirft googel dazu nichts aus. Solange ich immer nur mal in irgendwelchen Foren darüber lese, reise ich weiterhin wie gehabt. Falls jemand besser im Suchen ist oder ein Dokument kennt, würde ich mich allerdings über einen link freuen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, weigern sich auch die Lehrer, das Kind SO mitzunehmen. Was Google sagt, ist doch in dem Fall egal. Rein RECHTLICH is es tatsächlich so, gemeinsames Sorgerecht bedarf gemeinsamer Zustimmung. Und ich verstehe auch die Lehrer, dass die sich abgesichert wissen wollen. Natürlich, ich bin mir auch sicher, dass die am Zoll jetzt nicht die gesamte Klasse auf ihre Sorgerechtsberechtigungen prüfen. Nur, sie KÖNNTEN. Ich hab vier Leute im Freundeskreis, die am Zoll arbeiten. Habe zwei gefragt vorhin. O-Ton: hast du da jemanden sitzen, der neu oder besonders akribisch ist, dann gucken die. Und am Ende stehen da zwei Lehrer. 25 Schüler u einer darf nicht mit. Und dann?
Wir hatten 2 x ein "Urlaubskind" mit in Ägypten, das also nicht unser Kind war. Es lief seltsamerweise 2 mal bei der Ausreise super, keiner hat Fragen gestellt. Bei der Einreise zurück in D ging es auch einmal glatt, beim 2. Mal fiel dem Beamten auf, dass das Kind weder meinen noch Ralphs Namen trägt. Und da wurden sehr wohl Fragen gestellt. Wir hatten alles dabei, was man an Vollmachten braucht, hier hat dann aber unsere Erklärung gereicht mit Hinweis, dass wir ihm das zeigen können, worauf er verzichtet hat. Andere Situation zwar, aber beweist, dass man vorsichtig sein sollte.
Danke für die vielen Antworten, dummerweise fliegt das Kind von dem offensichtlich EINZIGEN Flughafen in Deutschland, dass eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern einfordert, steht auch auf deren Homepage. Ich reise auch scon seit fast 20 Jahren (einige meiner Kinder sind inzwischen volljährig, da ist das natürlich kein Problem mehr) kreuz und quer durch die Weltgeschichte und bin noch NIE gefragt worden, nur einmal gab es am besagten Flughafen deshalb Probleme. Die Lehrer kann ich natürlich verstehen, wenn das Kind nicht ausreisen darf, dann steht es alleine am Flughafen und müsste eventuell alleine zurück fahren (was mit 17 Jahren sicherlich machbar ist, aber es wäre schön, wenn es sich vermeiden läßt). Den Gang zum Gericht kann ich mir sparen, die haben schon vor einigen Wochen abgewinkt, die fühlen sich nicht zuständig, weil es ja "nur" um eine Reise geht, was von denen als Privatvergnügen angesehen wird, und somit nichts von außerordentlicher Relevanz ist, außerdem haben die ja soooo viel zu tun, das dauert Monate. Wir haben schon einen Vorschlag von der Schulleitung, dass das Kind nun einen anderen Reiseweg wählt, ich denke, das ist die einfachste, wenn auch kostspieligere Lösung, aber die Freude auf die Klassenfahrt ist so groß, da will ich auch nicht als "Spaßbremse" fungieren.
Pass haben wir natürlich.