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Geschrieben von vomGlückgefunden am 24.09.2013, 9:40 Uhr

wir lassen uns

Es handelt sich um ein Notfallmedikament. Das sollte also schon verabreicht werden können.

Ich bezweifle stark, dass sich Lehrer/Erzieher von etwaigen Komplikationen entbinden lassen können bzw. das das rechtlich Bestand hat.

 
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