Geschrieben von Benedikte am 18.11.2004, 22:17 Uhr |
Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ?
Ja, so isses.
Wichtig ist, dass Du dem Vermieter klar machst, dass sein problem größer ist als Eures. Er istb schadensersatzpflictig, d.h., er muss alle Schäden entgelten, die Euch dadurch ensttehen, dass Ihr nicht rechtzeitig reinkommt.Zunächst jedenfalls- er kann sich das von Euren Vormietern wiederholen, jeder eben von seinem vertragspartner. Nur das mss er erstmal begriefen- nichts von unter Euch ausmachen, das muss er sich einmischen.
Benedikte
- Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ? - DianaK77 18.11.04, 8:05
- Ganz klarer Fall! - Ralph 18.11.04, 8:24
- Re: Danke, lieber Ralph für die Antwort ! o.T. aber mit LG DianaK77 - DianaK77 18.11.04, 8:27
- Re: Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ? - famisa 18.11.04, 15:45
- Re: Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ? - Benedikte 18.11.04, 22:17
- Ganz klarer Fall! - Ralph 18.11.04, 8:24
Mini Job anmelden oder nicht?????
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Raucherpausen und Teepausen sollen nicht mehr vergütet werden was ok wäre,aber einige Firmen verlangen ein Abstempeln beim Brandfall.Is das noch normal?
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Es ist fast soweit ...der Tag ist da..
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Kann jemand helfen???
JUHUUUUUUUU!!!!!.....