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Geschrieben von Karl-Heinz am 13.01.2005, 14:35 Uhr

Also Marit wo lebst Du ?

Das hat doch nichts mit Chauvinismus zu tun. Auch ohne Papier ist der Vater unterhaltspflichtig und zwar die Hälfte vom Bruttolohn! Frag mal beim Sozialamt nach. Die Hälfte ist nur für die Lebenspartnerin in Eheänliche Beziehungen. Wenn die zu Bruch geht, bleibt dies bis zum ca. 3. Lebensjahr des Kindes weiter!

 
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