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Geschrieben von MM am 01.10.2013, 11:29 Uhr

Aha, danke, das ist interessant...

... - das was du schreibst, z.B. mit den zwei Versammlungen, wobei die zweite dann beschlussfähig ist, gibt es hier schon - aber eben bezogen auf Genossenschaften und nicht auf Eigentumsgemeinschaften. Wobei ich irgendwie denke, es müsste doch eigentlich Wege geben, sich auch bei ETW eine solche Satzung zu geben, dass diese Problemfelder quasi idiotensicher abgedeckt sind... ;-) ???
Hmmm, bin leider rechtlich nicht soo bewandert, muss mich da noch ein bisschen schlauer machen. Manches in der Gesetzgebung ändert sich auch noch nächstes Jahr...

 
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