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Wann ist die Einschulung?

Thema: Wann ist die Einschulung?

Hallo liebe Mamis und Papis, Ich überlege momentan wann wohl die Einschulung von meinem Kind ist ich möchte sie eher spät als zu früh einschulen. Aber ich blicke nicht ganz durch wie das mit diesem Stichtag am 30. September ist. Ich habe auch keine Ahnung wer da zuständig ist. Folgenden Text hab ich zu meinem Bezirk gefunden: _____________________________ Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollen- den, können die Erziehungsberechtigten den Schulbe- such durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht be- gründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben _________________________________ Mein Kind wird am 3. Oktober 2022 sechs Jahre alt. Was bedeutet das nun? Ich sehen wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht Liebe Grüße

von Loveisallaround am 20.10.2021, 12:19



Antwort auf Beitrag von Loveisallaround

Dein Kind würde dann erst 2023 eingeschult, da es erst NACH dem Stichtag 6 Jahre alt wird. Alle Kinder mit Geburtstag im Zeitraum 1.6.-30.9. sind Kann-Kinder - sie können eingeschult werden oder eben auch auf Elternwunsch erst ein Jahr später. Allerdings hat so etwas eigentlich nichts mit einem Bezirk zu tun, sondern mit der Regelung in deinem Bundesland.

von cube am 20.10.2021, 14:01



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Hm achso, also ich lebe in Niedersachsen. Wenn sie erst 2023 eingeschult würde wäre das perfekt aber ich Frage mich was ich jetzt machen soll. Dann muss ich wohl diese Erklärung schreiben

von Loveisallaround am 20.10.2021, 20:53



Antwort auf Beitrag von Loveisallaround

Also wir sind ein anderes Bundesland, aber bei uns kam von der Schule etwa ein Jahr vor der "planmäßigen" Einschulung ein Brief mit Informationen zur Schulpflicht. Da stand auch drin, ab wann das Kind schulpflichtig wird falls es nicht zurückgestellt wird. So wie ich den Absatz verstehe, musst Du jetzt gar nichts tun, sondern alles wird für Euch erst in einem Jahr relevant, da Deine Tochter regulär erst 2023 schulpflichtig wird, denn sie ist nach dem Stichtag 30.9. geboren. Aktiv werden müsstest jetzt du nur, wenn sie im September, August oder Juli Geburtstag hätte.

von Kacenka am 21.10.2021, 09:25



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Das hatte ich auch so gedacht, ich würde erst nervös als ich einen Brief meiner Krankenkasse bekam mit dem Titel ihr Kind wird ein Schulkind, eine aufregende Zeit steht bevor etc pp mit Namenssticker für Hefte.

von Loveisallaround am 22.10.2021, 10:27



Antwort auf Beitrag von Loveisallaround

Oh, das ist ja wirklich früh! (fast) Volle 2 Jahre vorher...

von SunnyGirl!75 am 22.10.2021, 16:17



Antwort auf Beitrag von Loveisallaround

Also ich verstehe das so: ein Kind, das vor dem 01.07. 6 Jahre alt wird, MUSS zwingend im selben Jahr in die Schule, es sei denn, es gibt irgendwelche stichhaltigen Gründe für eine Einschulung erst im kommenden Jahr. Ein Kind, das zwischen dem 01. 07. und 30.09. 6 Jahre alt wird, kann auf einfache Erklärung ohne Angabe von stichhaltigen Gründen erst im kommenden Jahr eingeschult werden. Ein Kind, das nach dem 30.09. erst 6 Jahre alt wird, wird regulär ohnehin erst im kommenden Jahr eingeschult, es sei denn, man schult es als sog. Kann-Kind bereits im selben Jahr ein. Bsp.: wird ein Kind zwischen 01.10.2021 und 30.06. 2022 6 Jahre alt, kommt es regulär im nach den Sommerferien 2022 in die Schule. Für eine Zurückstellung, also dass es erst 2023 in die Schule kommt, müssen Fründe vorliegen. Wird das Kind zwischen 01.07.2022 und 30.09.2022 6 Jahre alt, kommt es regulär auch nach den Sommerferien 2022 in die Schule. Man kann es aber auf Antrah ohne Angabe von Geünden zurückstellen lassen und erst 2023 einschulen. Wird das Kind nach dem 30.09.2022 6 Jahre alt (so wie Deine Tochter) kommt es regulär erst 2023 in die Schule. Man kann es aber als Kann-Kind bereits 2022 einschulen. Deine Toxhter wird daher ohnehin fast 7 Jahre lt sein, wenn sie in die Schule kommt und Du musst keinen Antrag stellen, es sei denn , Du willst sie zurückstellen und erst 2024 einsxhulen. Dann brauchst Du aber Gründe für die Zurückstellung.

von Sille74 am 20.10.2021, 21:54



Antwort auf Beitrag von Loveisallaround

Du musst gar nichts tun, da dein Kind eben erst 23 eingeschult wird. IdR erhält man dann auch ein entsprechendes Schreiben bzgl. welche Schule, Schuleingangsuntersuchung etc. Tätig werden müsstest du persönlich jetzt nur, wenn du dein Kind bereits 22 einschulen lassen möchtest. Im Zweifel rufst du aber einfach beim Schulamt an und fragst dort noch mal nach.

von cube am 21.10.2021, 09:43



Antwort auf Beitrag von cube

Vielen Dank das nach ich mal

von Loveisallaround am 22.10.2021, 10:30



Antwort auf Beitrag von Loveisallaround

Du musst gar nichts machen. Dein Kind wird ja erst nach dem 30.9. 6 Jahre alt. Kinder die im Oktober geboren sind werden in sämtlichen Bundesländern erst mit knapp 7 Jahren eingeschult, in deinem Fall also 2023. Würdest du dein Kind unbedingt schon 2022 einschulen lassen wollen, dann könntest du das machen, da du das aber nicht willst musst du einfach nichts tun.

von cm2507 am 22.10.2021, 21:18