Geschrieben von KH am 19.01.2004, 18:56 Uhr |
Soweit ich weiß, gibt es da keine gesetzlichen und damit einklagbaren Regelungen. (lasse mich aber gerne eines Bessseren belehren)
Natürlich kann die Rechtschreibung auch andere Fächer beeinflussen, wenn z.B. in Heimat- und Sachkunde oder Sachunterricht oder wie immer das bei euch heißt Fachbgeriffe nicht richtig geschrieben sind, oder aufgrund der miserablen Rechtschreibung ein Wort nicht lesbar ist, kann es Punktabzug geben, ähnliches würde ich jetzt mal bei Sachaufgaben in Mathe vermuten. Im Lernbereich Deutsch fällt natürlich ganz klar der Aufsatz darunter. Im Umkehrschluss gibt es für anerkannte Legastheniker genau in diesen Bereichen Erleichterungen.
Was Notendurchschnitte angeht, auch da gibt es keine verbindlichen Regelungen, evtl bestehen an einer Schule Absprachen oder Vorgaben (der Rektor hat für gleiches Anforderungsniveau zu sorgen). Also bei Problemen wende dich am besten an die Lehrer EURER Schule bzw. euren Rektor.
- Notendurchschnitt/Rechtschreibung - angi3 19.01.04, 17:10
- Soweit ich weiß, gibt es da keine gesetzlichen und damit einklagbaren Regelungen. (lasse mich aber gerne eines Bessseren belehren) - KH 19.01.04, 18:56
- Re: Notendurchschnitt/Rechtschreibung - Mariakat 20.01.04, 9:37
- Re: Notendurchschnitt/Rechtschreibung - bine* 20.01.04, 15:38
Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid?
Weissjemand, ob auch in S-H das Schulgesetzt geändert werden soll
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