1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von ansaluli am 16.08.2010, 20:29 Uhr

Schulgesetz und Grundgesetz belegen Folgendes:

Schulgesetz:
"Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach der Vollendung des 14. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern zu. Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht ist der Schulleitung schriftlich zu erklären."

Also ist der Besuch KEINE PFLICHT, auch nicht, wenn keine Alternative angeboten wird!


Grundgesetz: "Die Religionsfreiheit stellt in Deutschland ein durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiertes Grundrecht dar. Sie erstreckt sich auf die positive Religionsfreiheit als Freiheit zur Religion und auf die negative Religionsfreiheit als Freiheit von der Religion."

Niemand bekommt also eine 6, wenn er nicht am Religionsunterricht teilnimmt, von dem er schriftlich abgemeldet wurde!!

Du kannst dein Kind abmelden, dann braucht er auch keine Engel zu malen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.