Geschrieben von Astrid am 15.03.2005, 14:16 Uhr |
Nein, leider kein Rechtsanspruch!
Hallo,
die Konfession der Eltern oder des Kindes hat leider keinerlei rechtliche Folgen für die Aufnahme in kirchliche Einrichtungen. Zwar werden evangelische Eltern oder Kinder oft bei der Platzvergabe in einer evangelischen Einrichtung bevorzugt, ein Rechtsanspruch leitet sich hieraus aber nicht ab.
Ihr könntet allerdings, wenn Ihr einen Ablehnungsbescheid für einen Ganztagesplatz erhalten habt (egal ob für städtische oder konfessionelle Schulen) Widerspruch einlegen. Und zwar dort, von wo die Ablehnung kam (Stadt oder einzelne Schule, je nachdem). Wenn man darin begründet, warum man auf den Ganztagesplatz angewiesen ist (ganztägige Berufstätigkeit beider Eltern), hat man manchmal damit Erfolg. Fast jede Schule hält auch nach Vergabe der Plätze ein gewisses Kontingent an Plätzen für solche erfolgreichen Widersprüche frei.
Liebe Grüße,
Astrid
- Rechtsanspruch ev. Grundschule - Clecke 15.03.05, 14:06
- Re: Nein, leider kein Rechtsanspruch! - Astrid 15.03.05, 14:16
- Re: Rechtsanspruch ev. Grundschule - Mariakat 15.03.05, 21:32
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