1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Bonnie am 21.12.2010, 11:57 Uhr

Kein Informationsanspruch...

Hallo,

vielleicht antwortet ja auch noch eine Lehrerin, die hier im Forum unterwegs ist und sich genauer auskennt.

Ich persönlich glaube, dass die Schulpflegschaft keinen Rechtsanspruch darauf hat zu erfahren, was in der Schulkonferenz besprochen wurde. Sie dient zwar als Vermittler zwischen Schule und Elternschaft, aber sie hat nicht automatisch einen Informationsanspruch oder das Recht, Konferenzprotokolle einzusehen. Der Grund ist, dass Schule in Deutschland keine demokratische Angelegenheit ist, und auch nicht so gedacht ist. Den Lehrauftrag nimmt der Staat allein wahr, und er entscheidet z. B. auch allein über die Unterrichtsinhalte, über Personalfragen und über Schulangelegenheiten. Eltern haben das Recht, hierzu ihre Meinung zu äußern (sofern sie davon erfahren), sie haben aber kein Mitentscheidungsrecht.

So hat es die (sehr nette und gute) Rektorin unserer Grundschule einmal erklärt, als Eltern eine ähnliche Frage gestellt haben wie Du.

LG

 
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