Hallo miteinander,
meine Tochter müsste nächstes Jahr eingeschult werden. Der Kindergarten gibt grünes Licht nur wir sind uns nicht sicher. Kann man einfach Sie ein Jahr zurückstellen oder ist dies nur in speziellen Fällen erlaubt. Hat hier jemand schon einmal so etwas gehabt?
Liebe Grüße Maria
von
LisasTim
am 25.10.2021, 13:31
Das kommt auf das Geburtsdatum und das Bundesland an. In manchen Bundesländern ist es "gar Thema", in anderen reicht ein "Zweizeiler" vom Arzt aus, und wieder andere Bundesländer schulen alles ein, was zwei Beine hat. So zumindest unsere Erfahrung.
von
Baerchie90
am 25.10.2021, 13:42
Das ist in den meisten Bundesländern nur noch mit gravierender Begründung möglich. Sprich mal die Kiga-Leitung an, die hat damit Erfahrung und kann Dir das Prozedere erklären.
LG
von
Jorinde17
am 26.10.2021, 07:45
bzgl. Geburtstag wann und dann eben Kann- oder Muss-Kind solltest du noch etwas anderes bedenken: der KiGa gibt grünes Licht. Hat der KiA irgendwelche Bedenken?
Wenn nicht, könnte euer Kind auch sehr schnell gelangweilt sein, weiterhin zum KiGa zu gehen. Wenn euer Kind NICHT noch sehr verspielt ist, sich nicht gut konzentrieren kann, noch nicht besonders selbstständig ist etc solltet ihr nochmal darüber nachdenken, ob es eurem Kind wirklich gut tun würde oder ob es euer eure Vorstellung ist, dass sie dann doch noch ein Jahr länger Zeit bekommt und das viel besser wäre.
Es ist nämlich nicht so, dass jedes Kind sich freut, noch länger spielen zu dürfen anstatt Schulkind zu werden. Ein Jahr länger KiGa kann auch Unterforderung sein.
von
cube
am 28.10.2021, 09:34
Wann wird Dein Kind 6? Die verschiedenen BL haben unterschiedliche Regelungen. In BW ist der Stichtag auf den 30.06. vorgelegt worden (war früher schon mal so). Als es noch der 30.09. war ging eine Rückstellung einfacher. Jetzt braucht man schon gute Gründe.
Generell würde ich mir überlegen, warum sehe ich mein Kind noch nicht in der Schule. Gerade im letzten Jahr machen die Kinder meist einen riesigen Entwicklungssprung und sind dann reif für den Übertritt. Sprich doch mal mit Kinderarzt und Kindergarten über Deine Bedenken.
von
Zwerg1511
am 29.10.2021, 08:01
Bei uns ist es so, wenn ein Kind schulpflichtig (6 Jahre am Stichtag) aber nicht schulreif (emotional, sozial, sprachlich,...) Ist, muss es auch aus dem Kindi raus und kommt in die "Schuleingangsklasse". Das sind bei ca 110 Erstklässlern dann nochmal 12 dazu in einer extra Klasse.
von
Damabru
am 30.10.2021, 23:08
Da sind verschiedene Faktoren wichtig. Erstens wann wurde sie geboren und wo. Die regeln sind überall anders. Wir kommen aus NRW. Meine Tochter hat im September Geburtstag und muss dieses Jahr mit 5 in die Schule. Wird dann quasi danach 6. Da sie alle Tests bestanden hat, Brauch ich eine Rückstellung gar nicht erst probieren.
von
Anni1500
am 09.01.2022, 12:37