1. Schuljahr - Elternforum

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von mellomania  am 24.02.2020, 19:48 Uhr

ihr als eltern könnt da zu recht gar nichts machen

außer das klären mit der lehrkraft. WENN die Schule alles richtig macht, leiern sie jetzt eine kooperation mit einem sbbz an. heißt, ein lehrer des sbbz kommt in de unterricht und schaut sich das erstmal an. dann versucht die lehrkraft lösungen zu finden und zu klären, woran das ganze liegt. wenn das alles nicht hilft, wird die schule (müssen!!) einen antrag auf überprüfung des sonderpädagogischen bildungsangebots beim zuständigen schulamt stellen. dann wird ein Gutachten vom sbbz erstellt und das kind erhält einen bescheid, Anspruch des Bedarfs. wenn einer da ist, wovon ich ausgehe bei deiner schilderung. Nun haben die Eltern aber das letzte wort, WO der anspruch eingelöst wird. entweder wechsel aufs Sbbz ODER inklusiv in der regelschule. ob das eure schule ist oder eine, wo schon eine gruppe ist, weiß nur die schule. aber ihr als eltern habt da überhaupt keine möglihckeiten. und unbeschulbar ist, sorry, ein böser begriff. hier geht es um ein kind, das massive probleme hat und keineswegs böse ist. das kann einfach sein, dass es schwierigkeiten beim lernen hat und daher gefrustet ist. auch wenn dein kind und die anderen kinder gestört werden ist das kein grund, ein kind als unbeschulbar einzustufen. ich weiß was unbeschulbar heißt. und das ist echt nicht lustig. weder für das betroffene kind noch für die eltern.

 
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