Geschrieben von Sille74 am 13.09.2020, 14:38 Uhr |
Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen.
Wenn Du das Urteil liest, findest Du die allgemeinen Aussagen...
Und ja, die Verwaltungsvorschrift sagt, dass sich die Aufsichtspflicht vor und nach der Schule (nur) auf Schüler AUF DEM SCHULGELÄNDE erstreckt:
"Schülerinnen und Schüler, die sich auf demSchulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts ... zu beaufsichtigen."
Daraus kann man m.E. nicht ablesen, dass kontrolliert werden muss, ob ein Schüler" "unberechtigt" das Schulgelände verlässt, sprich abgeholt wird oder selbst nach Hause gehen darf. Zumal ja, wie gesagt, die Kinder auch beim Abgeholtwerden ggf. das Schulgelände verlassen müssen.
Da sagt das Urteil des OVG NRW 19 A 993/07 auch Intetessantes:
"Bestandteil dieses vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit der Schule ist unter anderem die Pflicht der Eltern, ihr Kind von der Schule in ihre alleinige Obhut zurück übernehmen, sobald seine Teilnahmepflicht am Unterricht oder an einer sonstigen Schulveranstaltung endet (§ 43 SchulG NRW, § 8 ASchO NRW) und soweit ihnen dies nach den tatsächlichen Umständen möglich und zumutbar ist."
Und:
"Inhalt und Grenzen der schulischen Aufsichtspflicht knüpfen danach an die Teilnahme des Schülers am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen an. Soweit wie diese sich in zeitlicher und räumlicher Hinsicht erstrecken, reicht grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Schule."
Und noch mehr:
"Da sich die Aufsichtspflicht der Schule grundsätzlich nicht auf den Weg von der Schule nach Hause, sondern außerhalb von Schulveranstaltungen nur auf den Weg zwischen Schulgrundstück und anderen Orten von Schulveranstaltungen (Unterrichtsweg) erstreckt (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 ASchO NRW, jetzt Ziffern 1 und 2 der Verwaltungsvorschriften zu 57 Abs. 1 SchulG), setzt in diesem Fall die alleinige Aufsichtspflicht der Eltern grundsätzlich wieder ein, sobald der Schüler das Schulgelände oder den anderen Ort einer Schulveranstaltung verlassen hat. Die Aufsichtspflicht der Schule besteht nur fort, soweit der Schüler ersichtlich allein nicht in der Lage ist, gefahrlos in die Obhut seiner Eltern (nach Hause) zu gelangen."
- Aufsichtspflicht verletzt - miriam 08.09.20, 21:56
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - erbsi1 08.09.20, 22:42
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Mäxie452 08.09.20, 23:24
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - IngeA 09.09.20, 7:36
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Nein - cube 09.09.20, 10:51
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - miriam 09.09.20, 11:30
- Re: Dann bitte auch alles dazugehörige nennen ;-) - cube 09.09.20, 11:40
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Briefkopf 09.09.20, 11:58
- Re: Nur so nebenbei - cube 09.09.20, 11:58
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - sunnydani 09.09.20, 12:29
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Oktaevlein 09.09.20, 12:36
- Re: Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt - emmisya 09.09.20, 14:14
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - kati1976 09.09.20, 19:15
- Aufsichtspflicht der Lehrer endet - Philo 10.09.20, 15:25
- Gesetzlich nicht! - dana2228 10.09.20, 21:48
- Re: Gesetzlich nicht! - Grauzone 11.09.20, 11:12
- Re: Gesetzlich nicht! - cube 11.09.20, 14:00
- Re: Gesetzlich nicht! - Grauzone 11.09.20, 16:09
- Re: Gesetzlich nicht! - dana2228 11.09.20, 18:56
- Re: Gesetzlich nicht! - Grauzone 11.09.20, 21:48
- Re: Gesetzlich nicht! - dana2228 11.09.20, 18:56
- Re: Gesetzlich nicht! - Grauzone 11.09.20, 16:09
- Re: Gesetzlich nicht! - cube 11.09.20, 14:00
- Re: Gesetzlich nicht! - Grauzone 11.09.20, 11:12
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Sille74 11.09.20, 22:29
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Grauzone 12.09.20, 11:37
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - memory 12.09.20, 15:58
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Sille74 12.09.20, 16:21
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - memory 12.09.20, 16:37
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Sille74 12.09.20, 17:19
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - memory 12.09.20, 18:21
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Sille74 12.09.20, 17:19
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - memory 12.09.20, 16:37
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Sille74 12.09.20, 16:21
- Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Sille74 12.09.20, 16:09
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Grauzone 12.09.20, 19:22
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Sille74 13.09.20, 12:43
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Grauzone 13.09.20, 12:57
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Sille74 13.09.20, 14:38
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Grauzone 13.09.20, 15:39
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Sille74 13.09.20, 15:48
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Grauzone 13.09.20, 15:39
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Sille74 13.09.20, 14:38
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Grauzone 13.09.20, 12:57
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Sille74 13.09.20, 12:43
- Re: Ehrlich gesagt kann ich mir das so nicht vorstellen. - Grauzone 12.09.20, 19:22
- immer noch nicht verletzt - emmisya 13.09.20, 8:42
- Re: immer noch nicht verletzt - Häsle 13.09.20, 9:06
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - memory 12.09.20, 15:58
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - Grauzone 12.09.20, 11:37
- Mein Fazit: - Sille74 13.09.20, 15:54
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - DK-Ursel 14.09.20, 11:15
- Re: Aufsichtspflicht verletzt - ihetdhl 16.09.20, 22:16
Neue Expertenberatung zum Thema Kinderchirurgie
Maskenpflicht im Klassenzimmer
Ab wann können eure Kinder ins Klassenzimmer?
Frühstücken zuhause/Schule
Brotzeit
Helm auch beim Rollerfahren?
Englisch ab 2. HJ der 1. Klasse soll abgeschafft werden
Vorsicht im Privaten!
Bei wem gehen die Kinder schon in die Schule?