Mitglied inaktiv
Hi, ich hoffe, jemand weis rat. wie ist es, wenn das kind in einer grundschule des einzugsgebietes anfängt, dort auch ein jahr ist und man dann einen stadtteil weiter wegzieht ? kann das kind dann in der grundschule bleiben, oder muss es diese dann wechseln ? danke salsa
Hi, soweit ich weiß kann das Kind an der Schule bleiben, wenn beide Schulen einverstanden sind. zumindest ist das in NRW so. Gruß, Marion
Ja, in NRW geht das wohl. Ich habe das mal ein Jahr lang so gemacht (in den 90ern) ohne nachzufragen. Da hat nie jemand etwas gegen gesagt, obwohl die Lehrer ja wussten, dass wir in einen anderen Stadtteil gezogen sind. Letztendlich hat mein Sohn dann aber doch die Schule gewechselt. LG Brandi
Hallo Salsa, wir sind vor kurzem auch aus dem Einzugsgebiet der bisherigen Grundschule weggezogen. Unsere Tochter wurde letztes Jahr erst eingeschult. Da aber die nun "zuständige" Grundschule zum gleichen Schulverband gehört, hatten wir die Wahl, ob wir unsere Tochter wechseln lassen. Sie hätte in der alten Schule bleiben können, aber wir hätten sie immer mit dem Auto bringen und holen müssen. Wir haben uns daher für die neue Grundschule entschieden, und es ist alles wunderbar gelaufen. Unsere Tochter hat sich dort rasend schnell eingelebt und sofort neue Freunde gefunden. Liebe Grüße Marieh
Hallo Salsa, ich meine, das ist egal. Wenn das Kind erst mal auf einer Schule eingeschult ist, und ihr danach umzieht, dann ist es allein eure Sache, ob ihr einen weiteren Schulweg zu der alten Schule in Kauf nehmen möchtet oder nicht. Vielleicht bietet euch die alte Schule ja auch verschiedene andere Vorteile, die die neu zuständige Schule nicht hat. Ich kenne sogar Leute, die sind von einer Stadt zur anderen umgezogen und haben ihren Sohn trotzdem auf der alten Grundschule in der "alten" Stadt gelassen. Die Mutter hat in der Stadt, wo sie vorher wohnten, auch nach dem Umzug noch weiter gearbeitet und hat ihren Sohn halt auf dem Weg zur Arbeit an der Schule abgeliefert (und hinterher wieder abgeholt). Warum denn auch nicht, wenn das organisierbar ist? Ich persönlich meine, dass diese Entscheidung allein den Eltern obliegt. Ruf im Zweifelsfall beim Schulamt an und frag dort nach. Viele Grüße Sylvia
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