1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Pamo am 22.09.2013, 18:17 Uhr

Aber kann man einen Achtjährigen anzeigen ?

Du kannst das immer aktenkundig machen, bspw. bei Jugendamt und Polizei. Klar wird ein 8-jähriger in Deutschland weder verhaftet noch strafrechtlich verfolgt, auch wenn er Klassenkameraden auf den Kopf haut.

Und wenn der Junge aktenkundlich andere Kinder, insbesondere deinen Sohn, verletzt hat und dann passiert genau das nochmal, weil die Schule deinen Sohn nicht schützt, dann verletzt die Schule ihre Aufsichtspflicht. Die Schule ist für die körperliche Unversehrtheit deines Kindes zuständig.

Hast du alles schriftlich, ist es für die Schule eben nicht mehr möglich zu sagen: "Och, das tut uns aber leid, aber wir konnten ja unmöglich vorhersehen und verhindern das Junge X Ihrem Sohn einen Wackerstein auf den Kopf kloppt. Tut uns echt leid, dass Ihr Kind schwer verletzt wurde."

Meine Erfahrung mit deutschen Schulen ist, dass nur die Schriftform zählt. Verbal bin ich nur abgebügelt worden.

 
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