Mich würde mal interessieren, welche Kriterien es dafür gibt, daß ein Kind nach der Erprobungsstufe ( Klasse 6) die Schule wechseln muss.
Gibt es da irgendwelche definierten Anhaltspunkte oder entscheiden das die Lehrer ganz individuell?
LG
von
ellija
am 14.01.2011, 09:23
Das gibt es ganz klare Regelungen, wenn man in die 7 versetzt wird, kann man bleiben. Die Versetzungsregelung findet man hier beim Schulministerium:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQVersetzung/Versetzung/Gymnasium/Dateien/Klasse_6_in_7.pdf
Schwieriger ist die Frage, ob man die 6 wiederholen darf. Das ist eine individuelle Entscheidung. Ist aber nicht unmöglich, ich kenne zwei Schüler, bei denen das der Fall war.
Gruß, Renate
Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 11:20