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Erprobungsstufe NRW Gymn.

Thema: Erprobungsstufe NRW Gymn.

Mich würde mal interessieren, welche Kriterien es dafür gibt, daß ein Kind nach der Erprobungsstufe ( Klasse 6) die Schule wechseln muss. Gibt es da irgendwelche definierten Anhaltspunkte oder entscheiden das die Lehrer ganz individuell? LG

von ellija am 14.01.2011, 09:23



Antwort auf Beitrag von ellija

Das gibt es ganz klare Regelungen, wenn man in die 7 versetzt wird, kann man bleiben. Die Versetzungsregelung findet man hier beim Schulministerium: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQVersetzung/Versetzung/Gymnasium/Dateien/Klasse_6_in_7.pdf Schwieriger ist die Frage, ob man die 6 wiederholen darf. Das ist eine individuelle Entscheidung. Ist aber nicht unmöglich, ich kenne zwei Schüler, bei denen das der Fall war. Gruß, Renate

Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 11:20