Ich fange ab April wieder an zu Arbeiten (5 Tage die woche für 4 Stunden täglich)
Aus dem Jahr 2011 habe ich noch 9 Tage Resturlaub.
Januar 2012 habe ich noch gearbeitet und ab 1. Februar 2012 ging ich in Mutterschutz.
Am 3. März 2012 kam mein Sohn zu Welt.
Der Mutterschutz ging bis ende April 2012.
Danach begann ich dann mit Elternzeit bis ende März 2013.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich (aus dem Resturlaub, Mutterschutz und neuen Urlaub für 2013)?
Mein Vertraglich geregelter Urlaub für ein volles Kalenderjahr beträgt 29 Tage (arbeitszeit von Monatg bis Freitag).
von
Baby2012Maslinica
am 18.02.2013, 13:16
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2013
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Den ganzen Resturlaub aus 2011.
Und mit:
29 Tage (Jahresurlaub) / 12 = 2,41666 Tage pro Monat
für 2012
gibts Urlaub für Jan - Mrz (=3)
9 (Elternzeitmonate) x 2,41666 = 21,75
29 (Jahresurlaub) - 21,75 (Elternzeitmonate) = 7,25 = 7 Tage für 2012
für 2013
gibts Urlaub für Mrz -Dez (oder endet die Elternzeit am 31.03.?)
macht 2 ganze Elternzeitmonate
2 x 2,41666 = 4,8333
29 (Jahresurlaub) - 4,833 (Elternzeimonate) = 24,16 = 24 Tage für 2013
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 18.02.2013, 16:07
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hab mich vertan!
(Danke für den Hinweis)
Für 2012
gibts Urlaub für Jan - April!!!
(denn der Mutterschutz ging bis April)
Also 8 Elternzeitmonate x 2,41666 = 19,33
29 Jahresurlaub minus 19,33 Elternzeitmonate = 9,6667 = 10 Tage!
SORRY!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.02.2013, 01:23