Hallo Frau Bader,
am 29.10. ist der errechnete Geburtstermin. Meine Mutterschutzzeit endet somit am 24.12. - danach werde ich 1 Jahr in EZ gehen.
Meine Frage; Werden mir von meinem Gesamturlaub Tage in Abzug gebracht oder habe ich vollen Urlaubsanspruch auf 25 Tage?
Ich habe kürzlich gelesen das der AG berechtigt ist, den Urlaub des AN für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein zwölftel zu kürzen - wobei angebrochene Monate kein Kürzungsrecht gewähren.
Sehe ich es richtig das ich somit vollen Urlaubsanspruch habe?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
MFG
Sunny1983
von
Sunny1983
am 12.09.2014, 09:57
Antwort auf:
Wie viel Urlaubsanspruch steht mir zu bzgl. Mutterschutz & Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2014
Antwort auf:
Wie viel Urlaubsanspruch steht mir zu bzgl. Mutterschutz & Elternzeit
Jepp, genauso ist es und du hast für 2014 den vollen Anspruch.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.09.2014, 10:40