Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine wichtige Frage bezüglich meines Urlaubsanspruchs vor dem Mutterschutz. Mein ET ist der 08.05.2022 und der Mutterschutz beginnt ab dem 28.03.2022 und werde direkt nach der Geburt, bzw. nach dem 8 wöchigen Mutterschutz für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Ich habe einen Jahresurlaub von 25 tagen. Wie viele Urlaubstage kann ich schon vor dem Mutterschutz verbrauchen? Alle 25 Tage? oder sind es noch weniger? ich bitte um kurze Rückmeldung und freue mich auf Ihre Antwort. MfG

von Maleaa1 am 22.11.2021, 13:36



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

Hallo, Ihr AG darf den Urlaub für jeden Monat , den Sie kpmplett in EZ waren, um 1/12 kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2021



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

25 Tage Urlaub / 12 Monate entsprechen rd. 2 Tage Urlaub pro Monat. Du hast Urlaubsanspruch für alle Monate wo du nicht komplett in Elternzeit bist. Also nur bis Ende Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 22.11.2021, 14:00



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

Wenn Sie am ET 08.05.2022 entbinden geht der Mutterschutz bis zum 02.07.2022. Das entspricht 7 Monate. 25:12×7=14,58 Tage (gerundet). Da kommt es auf den AG an ob dieser kaufmännisch rundet (auf 15 Tage, weil nach dem Komma schon die 5 steht) oder von sich aus abrundet. Beides ist möglich. Die Tage können vor dem Mutterschutz genommen werden. Wenn der AG zustimmt können auch alle 25 Tage genommen werden. Das machen allerdings die wenigsten, denn wer weiß schon, ob der AN wirklich zurück kommt und bedenke, dass dann der Urlaub nicht mehr da ist. Sollte ein AG-Wechsel angestrebt werden kann dieser eine Bescheinigung über den bereits genommenen Urlaub verlangen, worin dann auch stehen kann, dass 10/11 Tage Urlaub genommen worden sind obwohl noch kein Anspruch darauf bestand. Die Tage darf der neue AG dann abziehen und wenn man davon ausgeht, dass sie nach der EZ direkt ihre Arbeit wieder aufnehmen würden nur ca. 4 Tage zur freien Verfügung über bleiben, statt 14/15 Tage. (Kommt mit drauf an wie gerundet wird.) Wenn dann noch die Tagesmutter oder die Kita nicht betreut wegen Urlaub/Ferien, man die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr zuhause sein möchte, evtl. auch mal einen Brückentag nehmen will, reichen ca. 4 Tage nicht aus. Ich würde erstmal nur den Urlaub nehmen der fest zusteht, 14/15 Tage, und den restlichen nach der EZ.

von Ani123 am 23.11.2021, 18:37



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