Guten Morgen,
wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz aus, wenn dieser am 10.04. endet.
Ich lese oft im Internet, dass für den April, dann der volle Anspruch gilt.
Aber kann keine gesetzliche Grundlage finden.
Könnten Sie mir diese geben?
Vielen Dank!
von
Alice_2020
am 10.11.2023, 07:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Hallo,
das steht in §17 Abs. 1 BEEG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2023
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Aber sicher.
Es reicht, wenn man einen Tag in diesem Monat angestellt war/ das Arbeitsverhältnis aktiv war.
Du bekommst also somit 4/12 des Jahresurlaubes.
von
netteKlarinette
am 10.11.2023, 11:50
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Mutterschutz
Du bekommst auch für die Zeit im nachgeburtlichen Mutterschutz deinen Urlaubsanspruch. Also für April Mai Juni und evtl Juli
von
MamaausM2
am 11.11.2023, 21:39