Frage:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Hallo Frau Bader,
mein Lebensgefährte hat aus seiner früherer Beziehung ein einen 1,5 Jahre alten Sohn.
Der kleine ist 2013 geboren und seit Oktober 2015, hat mein Lebensgefährte und ich erst Kenntnis darüber das er der der Mögliche Vater sein kann. Um die Vaterschaft festzustellen haben wir einen Vaterschaftstest gemacht, der Bestätigt hat das er zu 99,99 % der Vater des Kindes ist.
Wie schon gesagt der kleine ist jetzt 1,5 Jahre alt und mein Lebensgefährte, hatte bis jetzt keinen Kontakt zu ihm. Das Verhältnis zwischen der Mutter und Ihm ist sehr angespannt und er würde den kleinen gerne kennenlernen und auch regelmäßig sehen. Jedoch möchte er sich nicht mit der Kindesmutter alleine treffen .
Sie Stimmt Besuchen nur zu, wenn er alleine kommt, eine Dritte Person darf er nicht mitbringen.
Gibt es eine Möglichkeit die Besuchszeiten, mit Anwesenheit einer Dritten Person zu regeln oder das er den kleinen in einer Einrichtung ohne Mutter sehen kann?
von
Anne2015
am 13.04.2015, 14:08
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Hallo,
wenn die Vaterschaft anerkannt ist würde ich das über das JA regeln. Die legen derartiges fest. Wenn es nicht zu seiner Zufriedenheit ist, kann er es gerichtlich klären lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2015
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Hallo,
ist die Vaterschaft anerkannt inzwischen?
Dann wütrde ich mich als der Vater ans Jugendamt wenden und dort um ein Gespröch zu dritt bitten in dem u. a. der Umgang mit dem Kind festgelegt wird.
Wenn private Treffen nicht möglich sind, muss eben ggf. ein "begleiteter Umgang" mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen.
Und zusätzlich sollte ebenfalls festgelegt werden was passiert wenn eine der parteien den Umgang nicht wahrniommt.
WICHTIG: es geht hier weniger um die rechte der Mutter oder des vatrers, es geht hier um das Recht des KINDES mit BEIDEN Eltern!
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 13.04.2015, 14:23
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
hallo,
der Vollständigkeit halber möchte ich Frau Bader noch ergänzen
"Wenn es nicht zu seiner Zufriedenheit ist, kann er es gerichtlich klären lassen."
Das Ergebnis kann aber dann ebenfalls nicht zu seiner Zufriedenheit sein, ist dann aber nur schwer und keinesfalls kurzfristig wieder veränderbar.
floe
von
la-floe
am 13.04.2015, 16:51
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Ja die Vaterschaft ist anerkannt seit Dezember 2014
von
Anne2015
am 13.04.2015, 19:05
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Uns bzw. ihm geht es darum seinen Sohn kennenzulernen, schließlich wusste er 1,5 Jahre nicht davon.... Das Problems ist sie stichelt ständig und will das alles so läuft wie sie es gerne hätte und denkt nicht dabei an das Kind
von
Anne2015
am 13.04.2015, 19:09
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
ja, das kann ich ja nachvollziehen.
Und der Kindsvater kann den Umgang ja auch einklagen.
Aber eben nur den Umgang "an sich".
Er kann eben nicht sagen: ich kann nur Mo 13:00-22:00 und jeden Sonntag von drei bis halb vier und dem wird stattgegeben.
Es wird immer ein Kompromiss sein und den wird dein Partner auch leisten MÜSSEN.
Ein "ich fordere folgende Umgangszeiten und nehme die Hälfte nicht wahr weil keine Zeit" ist oll und funktioniert nicht.
Nicht vor Gericht und erst recht nicht, wenn mann zum verläßlichen Elternteil mit Verantwortung avancieren will. Und das wiederum hat das Kind verdient.
Was die Exe macht sollte dabei völlig wurscht sein. Und dass du als neue Partnerin für deinen Partner in die Bresche springst ist zwar verständlich, aber völlig kontraproduktiv.
floe
von
la-floe
am 13.04.2015, 19:19
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Ihm geht es nicht darum, Ihr in Irgendwelcher weiße zu Schaden. Sondern nur darum ihn endlich kennenzulernen, da er ja 1,5 Jahre nicht wusste das es Ihn gibt.
Das Problem ist das Sie mittlerweile weiß wo wir wohnen und ständig Briefe schickt oder zuhause auftaucht. Auch ich habe von Ihr schon üble droh Nachrichten bekommen.
Und er will ja nur Kontakt zu seinem Sohn nicht zu Ihr.
von
Anne2015
am 14.04.2015, 07:56
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Anwalt nehmen und zum Gericht den Umgang klären lassen.
Was will sie denn bei Euch?
von
Sternenschnuppe
am 14.04.2015, 09:16
Antwort auf:
Umgangsrecht mit dem unehelichen kleinkind Kind
Sie will ihn zurück, schreibt ihm Briefe, steht morgens vor der Tür etc...
Gute Idee, denke das wird er auch tun und den Umgang lässt er dann am besten über das ja klären
von
Anne2015
am 14.04.2015, 09:23