Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich des Umgangsrechtes meines Expartners für unseren gemeinsamen Sohn.
Er sieht seinen Sohn 2 mal in der Woche immer an 2 festen Tagen.
Jetzt kommt es regelmäßig vor, dass er aus beruflichen wie auch privaten Gründen an einem der festen Tage nicht kann und ihn an einem anderen Tag sehen will.
Bisher bin ich ihm da immer entgegen gekommen aber langsam reicht es mir.
Nun meine Frage, muss ich ihm da immer entgegen kommen und einen anderen Tag vereinbaren?
Man plant ja selbst auch und ich habe keine Lust, mich immer nach dem Terminkalender meines Expartners zu richten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
von
Leon0419
am 21.06.2023, 15:33
Antwort auf:
Umgangsrecht
Hallo,
man muss jedoch ganz viele verschiedene Dinge unterscheiden.
Zum einen ist es seine Sphäre. Da kommt es darauf an, ob er aus beruflichen oder tatsächlichen Gründen tatsächlich den Umgang an diesem Tag nicht wahrnehmen kann, oder ob er es nicht will (zum Beispiel aus Schikane).
Und auch in Ihrer Sphäre muss man überlegen, ob es ihnen praktisch möglich ist oder Sie es auch einfach nicht wollen (zum Beispiel aus Schikane).
Letztlich ist auch noch entscheiden, ob es für das Kind umsetzbar ist.
Denn wesentlich ist ja, dass der Umgang dem Kind hilft, nicht dem Vater. Das Kind hat einen Anspruch auf Umgang.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2023