Frage:
Umgangsrecht Suizidversuch
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich und mein ex-Partner wohnen 700km auseinander. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(9M), für den haben wir das gemeinsame Sorge und Umgangsrecht. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, aber das habe ich abgelehnt aufgrund niederschmetternden Situationen seinerseits.
Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden das Leben zu nehmen (geplant), ist aber unterwegs nochmal irgendwie gott sei dank zur Vernunft gekommen.
Aktuell kommt er 2 bis 3 mal im Monat, je nach Schicht, die er hat und hat das ganze Wochenende bis er wieder nach Hause fährt mit dem Kleinen.
Aufgrund dieses Ereignisses und diversen anderen Ereignissen die unter anderem auch unserem Sohn hätten schaden können und es teilweise auch haben in meiner Abwesenheit, habe ich Angst ihm seinen Sohn in irgendeiner Weise zu überlassen wenn ich nicht da bin. Deswegen gab es schon x Diskussionen, dass ich mich auf ihn verlassen können muss, wenn ich mal ausser Haus muss. Aber aktuell hätte und habe ich ein schlechtes Gewissen meinem Kind gegenüber, wenn ich das tun würde. Könnte es mir nie verzeihen, falls was dramatisches passieren würde.
Was für Möglichkeiten hätte ich denn? Könnte man da am Sorgerecht oder am Umgangsrecht was machen?
Ich möchte ihm weder den Umgang verbieten oder ihm das Sorgerecht entziehen. Aufgrund der vergangenen Situationen habe ich Angst, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt weil er psychisch nicht in der Lage ist, oder im schlimmsten Fall, den Kleinen hier einfach aus der Wohnung mitnimmt und sonst was vorhat. Ich kann meinem Ex-Partner einfach nicht vertrauen, aktuell ist er für mich unberechenbar...
Danke für Ihren Rat
von
newmum2023
am 26.01.2024, 19:19
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Hallo,
es ist zu klären, ob bei der Ausübung des Umgangs eine Kindeswohlgefährdung droht. Wenden Sie sich an das Jugendamt bzw., wenn das nicht klappt, an ein Gericht, um betreuten Umgang zu beantragen bzw. durch ein Gutachten klären zu lassen, ob eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2024
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
"Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden das Leben zu nehmen (geplant), ist aber unterwegs nochmal irgendwie gott sei dank zur Vernunft gekommen."
Was genau bedeutet das? Was hat er getan bzw. nicht getan?
Gibt es Beweise, dass er psychisch instabil ist?
Du kannst dich an das Jugendamt wenden und besprechen, ob begleiteter Umgang eine Möglichkeit ist.
von
3wildehühner
am 26.01.2024, 22:08
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Er hat Urlaub von der Arbeit genommen um nach Schweden zu fahren um sich dort in einem verlassenen See zu ertränken. Auf dem Weg dorthin ist er wieder zur Vernunft gekommen. Er hat mir in der Nacht eine WhatsApp geschrieben mit Standort in der das alles drinsteht.
Ja, Beweise gibt es leider zu Hauf...😔
von
newmum2023
am 26.01.2024, 22:24
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Umgangsrecht Suizidversuch
Ich kann falsch liegen, aber jemand der sich umbringen möchte tut es und schreibt nicht darüber. Dieser Mann geniesst auf jeden Fall deine Aufmerksamkeit ;-) Die Angabe des Standorts in einer Nachricht sagt nichts über die Glaubhaftigkeit des Vorhabens. Bist du sicher, dass er nicht einfach Urlaub gemacht hat oder den Standort gefaked hat? Ist nur eine Idee, denn es klingt alles sehr skurril und hält dich vor allem auf Trab und unter Kontrolle.
von
Succero
am 27.01.2024, 07:06
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Umgangsrecht Suizidversuch
Klar, das kann durchaus sein. Das möchte ich nicht ausschliessen. Ich habe daraufhin dann seine ganze Familie informiert, die sich jetzt mal um ihn kümmern kann.
Ob es fake war oder nicht, die anderen Themen, die seinem Kind geschadet haben, verschwinden dadurch nicht.
von
newmum2023
am 27.01.2024, 08:40
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Umgangsrecht Suizidversuch
Das Problem ist mehr als begleiteten Umgang wird da nicht bei rauskommen und wie lange der angesetzt wird kommt halt auch auf die anderen Dinge an wo er dem Kind direkt geschadet hat.
von
misses-cat
am 27.01.2024, 09:02
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Umgangsrecht Suizidversuch
Mir ging es darum, dass er dich unter Umständen versucht unter Kontrolle zu halten und es mit seinem Verhalten scheinbar schafft. Neben der rechtlichen Seite würde in dem Fall dann auch eine Verhaltensänderung deinerseits helfen.
Hat er Interesse am Kind oder kommt er um dich zu "ärgern"? Das Kindeswohl sollte doch ansonsten auch in seinem Sinne sein.
Wo übernachtet er denn, wenn er sein Kind besucht?
von
Succero
am 27.01.2024, 11:40
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Ja, das kann der Fall sein. In welche Richtung sollte die Verhaltensänderung meinerseits gehen? Eiskalt, einfühlsam,..?
Sein bisheriges Verhalten und Aktionen spricht nicht dafür, dass er auch Interesse hat am Kindeswohl. Wenn man Ärger, den man mit mir hat, den dann am Kind auslässt sprich ihm einfach aus dem Weg geht und links liegen lässt, manchmal auch tagelang, spricht das meiner Meinung nach nicht sehr für Interesse am Kind.
Bisher hat er bei mir zu Hause übernachtet.
von
newmum2023
am 27.01.2024, 12:09
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Leider hats meine Nachricht grad nicht gepostet. Daher schreib ich es jetzt nur nochmal kurz:
Die wesentliche Frage ist die Entscheidung wo die Reise hingehen soll. Trennung und Elternbeziehung oder Paarbeziehung. Momentan habt ihr wischiwaschi.
Sei dir gewiss, er kann dich nur ärgern solange du es zulässt. Ihr seid nicht verheiratet. Du musst ihn nicht in die Wohnung lassen, wenn er nicht im Mietvertrag steht. Übernachten genauso wenig. Setze klare Grenzen. Kommuniziere klar und deutlich. Lass dir keine Angst machen. Wenn die Fronten geklärt sind, wird deutlich werden, wieviel ihm am Kind liegt.
Alles Gute dir.
von
Succero
am 27.01.2024, 13:13
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Ja, da liegst Du tatsächlich völlig falsch. Fast alle Suizide werden angekündigt. Jede dahingehend Äußerung ist deshalb ernst zu nehmen.
Der Grund für einen Suizid ist ja in der Regel ein Mangel an besseren Alternativen und nicht die reine Todessehnsucht.
Dass der Mann um Aufmerksamkeit buhlt und dafür wilde Stories erfindet, kann ja trotzdem sein. Wir kennen ihn nicht.
von
Tigerblume
am 27.01.2024, 14:35
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Angekündigte Versuche sind in der Regel keine ernsthaften. Wer es wirklich will, der macht. Und dann auch fast immer erfolgreich. Wir ankündigt, schreit entweder nach Hilfe oder will macht ausüben. Entweder passiert mach Ankündigung nichts, oder beim Versuch wird derjenige meistens gerettet. Manchmal klappt es mit der Rettung nicht, dann ist derjenige zwar tot, hat aber bei dem eigentlichen Anliegen komplett versagt. Den der eigene Tod war nicht gewollt.
Belastet vor allen alle anderen, was so auch durchaus gewollt ist. Da hilft nur, sich klar abgrenzen. Das Spiel nicht mitmachen. So hart es klingt.
von
Neverland
am 27.01.2024, 15:22
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Ne, im Mietvertrag steht er nicht...ich übrigens auch nicht in der neuen Wohnung, in der er schon wohnt und in die wir zusammen ziehen wollten. Sprich er müsste mich da ja dann auch nicht reinlassen wenn er das nicht will...gut zu wissen.
Ich hatte schon zu ihm gesagt, du kannst herkommen wenn du willst, klar kein Thema, aber schlafen wirst du in einem Hotel.
von
newmum2023
am 28.01.2024, 10:16
Antwort auf:
Umgangsrecht Suizidversuch
Sorry, aber sowohl aus fachlicher Sicht als auch aus über 25 Jahren einschlägiger Erfahrung kann ich sagen dass das was Du glaubst und hier behauptest schlicht falsch ist.
von
Tigerblume
am 28.01.2024, 23:34