Frage: Plötzlich neue arbeitszeit?

Meine chefin möchte das ich nun vormittags im büro arbeite da ich meine pflegetour nocjt mehr fahren kann. Ich habe bis jetzt ausschließlich spätdienst gehabt da ich vormittags meine kleine tochter betreue. Das war auch 14 monate nie ein Problem. Bis jetzt wo ich schwanger bin. In meinem.Arbeitsvertrag steht nicht drin das ich nur nachmittags arbeite und das ist der punkt mit dem meine chefin mich jetzt schikaniert. Meine gyn stellt kein BV aus da sie sagt das sie das nicht darf solange mein Arbeitgeber eine ersatzbeschäftigung hat. Zum berriebsarzt darf ich übrigens nicht. Das verbietet meine chefin mir. Ich bin mit meinem latein am ende.

von Lillifutt am 25.02.2017, 10:33



Antwort auf: Plötzlich neue arbeitszeit?

Hallo, wenn im Vertrag nicht steht, dass Ihre Arbeitgeberin Sie nicht auch nachmittags einsetzen darf, sehe ich das Problem leider nicht. Sie hat das Recht, Sie umzusetzen ins Büro, die Gynäkologen kann ihn dann auch kein Beschäftigungsverbot ausstellen, denn die ausgeübte Arbeit dürfte unproblematisch sein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2017



Antwort auf: Plötzlich neue arbeitszeit?

1. Wenn im Arbeitsvertrag keine bestimmte Schicht vereinbart wurde, darf deine Chefin dich zwischen 6 und 20 Uhr einsetzen so wie der Betrieb es verlangt. Versuche dein Kind vormittags betreut zu bekommen oder versuche mit deiner Chefin eine Lösung zu finden - ohne Vorwürfe sie würde dich "schikanieren". 2. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, dich für diese ungefährliche Ersatztätgkeit im Büro einzusetzen. Das ist keinesfalls Schikane! Das ist die ganz normale Vorgehensweise. 3. Die Gynäkologin ist überhaupt nicht berechtigt, dir ein BV auszustellen, wenn keine körperlichen Beschwerden vorliegen. 4. Du brauchst auch keinen Betriebsarzt, weil die Bürotätigkeit keinerlei medizinische Relevanz hat. Was soll denn der Betriebsarzt in dem Fall tun, deiner Meinung nach?

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 11:14



Antwort auf: Plötzlich neue arbeitszeit?

Und dein Standort nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist, du durchaus woanders untergrabcht werden könntest. LG

von peekaboo am 25.02.2017, 12:39



Antwort auf: Plötzlich neue arbeitszeit?

Der Witz ist ja das meine chefin das beschäftigungsverbot will. Ich habe ihr schon mehrfach gesagt das es mir nicht ausgestellt wird wenn sie nicht bescheinigt das sie keine arbeit für mich hat. Wenn es so einfach wäre meine tochter vormittags unterzubekommen wäre es ja nu wirklich kein Problem. Ist es hier bei uns aber. Mein vorschlag ab 15 uhr im Büro zu sein (arbeit gibt es genug) wollte sie nicht annehmen. Oder das ich nur die Patienten versorge die ich darf. Das wollte sie auch nicht.

von Lillifutt am 25.02.2017, 12:51



Antwort auf: Plötzlich neue arbeitszeit?

Das Beschäftigungsverbot steht doch gar nicht zur Debatte, solange es eine Ersatztätigkeit gibt, die du im Büro ausführen kannst. Du schreibst ja selbst, Arbeit gibt es genug. Es geht hier darum, dass du die Ersatztätigkeit (zumindest vormittags) nicht ausführen willst. Letztlich würdest du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren, wenn du die Arbeit verweigerst. Der AG hat sein Direktionsrecht (er darf entscheiden, wann und wie er dich einsetzen will, im Rahmen dessen was ihr arbeitsvertraglich vereinbart habt), er soll aber auch auf deine familiären Belange Rücksicht nehmen und beide Interessen gegeneinander abwägen. Die Schwangerschaft entbindet dich nicht von den arbeitsvertraglichen Pfichten! Ich rate euch die Gewerbeaufsicht einzuschalten, sie werden euch unterstützen.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 13:09



Antwort auf: Plötzlich neue arbeitszeit?

Du hast leider versäumt Deine Arbeitszeiten vertraglich festhalten zu lassen. Da bleibt es nur Betreuung zu organisieren oder zu kündigen. Hast Du noch Elternzeit über ? Eventuell kannst Du die nehmen bis zum Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 25.02.2017, 14:56



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