Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Bei 6 Std Arbeitszeit an einem Tag ist ja keine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie mir bitte sagen, ob meine folgenden Annahmen stimmen (Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt): - Man darf Pausen einlegen - auch mehrere kürzere, so oft und viel man will. (Ein gesetzliches Anrecht hat man aber nicht richtig?) -Wenn man Überstunden machen möchte oder soll, muß vorher eine Pause von 30 Min genommen werden. - Wenn kürzere Pausen zusammen 30 Minuten ergeben, zählt das aber noch nicht als die erforderliche 30-Minuten-Pause - man darf dann also nicht Übertunden machen, bis man zusammenhängend 30 Min genommen hat. (ja?) - In Notfällen (akute Gefahr für Leib oder Leben Dritter) darf ausnahmsweise von der grds. Regel abgewichen werden, oder? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Hintergrund: Bei 6 Std. Arbeitszeit würde ich zwischendurch essen wollen, aber gern in unter 30 Min, um etwas früher nach Hause zu gehen. Ich versuche zu verstehen, welche Konsequenzen das im Fall des Falles hätte... Ist in diesem Zusammenhang sonst noch etwas zu beachten? Vielen Dank!

von auf der Reise am 31.08.2022, 23:46



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2022



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Dann gilt eh das MuSchu. Das billigt dir dann Pausen zu, wie du sie als Schwangere benötigst. Machst du aber bei 6 Std Arbeitszeit hinterher 2 Std Pausen ingesamt, ist wohl eher eine AU angesagt oder ein BV vom FA. Schwangerschaft ist kein Freifahrtschein dafür, sich die Arbeit so passend zu machen, wie man es gerade angenehm findet. Vielleicht versteh ich das total falsch, weil die Frage meiner Meinung nach etwas seltsam formuliert ist, aber für mich hört sich das so an, als wenn du ein Recht auf Pause erwirken möchtest (was ok ist, wenn der AG zustimmt), um diese dann aber so zu verwenden, dass du früher nach Hause gehen kannst. Und DAS funktioniert nicht. Entweder brauchst du diese Pausen oder nicht. Ebenso macht man nicht freiwillig Überstunden, um damit eine Pause zu erwirken, die man dann aber nicht nimmt, um doch früher gehen zu können. Überstunden müssen angeordnet werden - machst du sie freiwillig, ist das deine Entscheidung und keine Weisung des AG´s.

von cube am 01.09.2022, 09:11



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Ich habe die Frage ganz anders verstanden. Eine Mama steigt in TZ wieder in den Beruf ein. 6h am Tag, damit nicht automatisch 30 min Pause dazu kommen. Trotzdem möchte/muss man flexibel sein und auch Mal eine Überstunde machen. Muss dann vor der Überstunde eine 30 minütige zusammenhängende Pause gemacht werden oder reicht es, dass man morgens 10 min ein Brot gegessen hat und 3x auf Toilette war oder sich nen Kaffee gemacht hat. So verstehe ich die Frage. Ich persönlich handhabe es so: wo kein Kläger da kein Richter. Bei Zeiterfassung wird es aber so sein, dass ab 6 Stunden und 1 Minute eine 30 minütige Pause abgezogen wird, ob man sie nun am Stück genommen hat oder nicht.

von MamavonMia123 am 01.09.2022, 10:09



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

"Bei Zeiterfassung wird es aber so sein, dass ab 6 Stunden und 1 Minute eine 30 minütige Pause abgezogen wird, ob man sie nun am Stück genommen hat oder nicht" Jein, das wird vermutlich auch auf bestehende interne Arbeitszeitregelungen ankommen. Wir stempeln und es wird nach 6 Stunden die Pause minutengenau abgezogen. Stempel ich nach 6 Std. 5 Min. aus, bekomme ich 5 Minuten Pause abgezogen, nach 6 Std. 28 Min. dann eben 28 Minuten. Bei uns addieren sich mehrere kurze Pausen auch zu den 30 Minuten auf, wenn jedes Mal ausgestempelt wird. Ich könnte also um 8 Uhr zum Bäcker gehen (10 Minuten), um 10 Uhr auf dem Parktplatz privat telefonieren (5 Minuten) und um 12 Uhr auf der Ecke eine Pommes essen (15 Minuten), damit hätte ich meine 30 Minuten Pause schon zusammen und bekäme beim Gehen keine "große Pause" mehr abgezogen (sofern ich nicht über 9 Stunden arbeite). Pipipausen sind zwar keine Arbeitszeit, aber können ja (in normalem Umfang) auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. "Kaffee, Brot, 4x Pipi = 30 Minuten Pause" könnte also schwierig werden. Selbst bei Kaffee oder Brot wird dabei vermutlich die Frage sein, wie beides zu sich genommen wird. Arbeite ich im Büro und knabbere mein Frühstücksbrot am Schreibtisch, gehe aber ans Telefon wenn es klingelt und lese eingehende Emails, bearbeite vielleicht sogar "Notfälle" sofort, indem ich mein Brot an die Seite lege, ist etwas anderes als der Packer bei Amazon, der den Arbeitsplatz für seinen Kaffee verlassen muss und vielleicht auch noch von Gebäude A zum Pausenraum in Gebäude B gehen muss. Mir wird der Hintergrund der Frage aber immer noch nicht so richtig klar. Ich möchte, in Absprache mit dem Arbeitgeber, eine (längere?) Essenspause machen, allerdings unter 30 Minuten, und dann etwas früher nach Hause gehen? Früher als was? Früher als nach 6 Stunden? Früher als nach 6 Stunden + Pausenlänge? Früher als nach 6 Stunden 30 Minuten?

von Schmetterfink am 01.09.2022, 11:36



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Also ohne Schwangerschaft und MuSchu: Bis 6 Std gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Pause. Gewährt der AG dennoch eine Pause von zB 30 Min., wird diese nicht zur Arbeitszeit gerechnet = 6,5 Std im Betrieb. Diese Pause darf nicht an Beginn oder Ende der Arbeitszeit erfolgen und damit nicht genommen so werden, das ich später komme bzw. früher gehe. Mache ich Überstunden (angeordnete!) und bin damit mehr als 6 Std. im Büro, habe ich automatisch Anspruch auf 30 Min. Pause. Und auch diese Pause darf nicht zu Gunsten von früher nach Hause gehen nicht genommen werden (Fürsorgepflicht des AG´s - er darf diese nicht ausfallen lassen, auch wenn der AN das gerne möchte). Nein, man darf nicht so oft und so lange man will eine Pause machen, bis 30 MIn. voll sind. Pausenzeiten können gestückelt werden - nach Weisung des AG´s zB 10 Min. Frühstückspause, 20 Min. Mittagspause. Oder 3 x 15 Minuten (wenn man entsprechend lange insgesamt arbeitet). Oder eben am Stück. Und nein: man macht nicht Überstunden, weil man sie machen möchte - man macht Überstunden, weil es dazu eine Anweisung gibt oder einen wichtigen Grund, der diese zwingend notwenig macht. Macht ein AN ständig Überstunden, wäre es die Pflicht des AG´s nachzuforschen, warum dies so ist (Überforderung? mangelnde Kenntnis über bestimmte Dinge oder eben Trödelei, damit man Überstunden aufschreiben kann).

von cube am 01.09.2022, 12:12



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Wenn du 6 Stunden arbeitest, wird Dr während dieser Zeit keine Pause abgezogen. Wenn du trotzdem eine Pause nächst, musst du die Zeit nacharbeiten. Wenn du Überstunden machst, wird erst die Pause abgezogen. Wenn du also 6,5 Stunden arbeitest, beträgt die Arbeitszeit immer noch 6 Stunden. Du musst also 45 Minuten länger arbeiten um 15 Minuten zu gewinnen.

von Annaleena am 01.09.2022, 12:13



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Frag den AG doch einfach. Anspruch darauf hast du nicht. Sagt er "klar dürfen sie am Arbeitsplatz etwas essen" und meint damit das Brot, dass man nebenbei isst oder den Apfel, wird er bestimmt nicht die Zeit stoppen. Er kann dann davon ausgehen, dass dies eine 5 MIn. Pause ist. Und diese verlängert dann idR nicht deine Arbeitszeit. Aber Achtung: diese Essen während der Arbeitszeit heißt eben wirklich "während" und nicht, dass du dann erst mal in die Küche stiefelst, ein Menü in die Microwelle schiebst oä und du dann eben doch 15-20 Minuten nicht arbeitest und auch nicht nacharbeitest. Leib & Leben in Gefahr: wenn dir gerade schwarz vor Augen wird, darfst du natürlich eine Pause machen und ggf. etwas Essen, falls das der Grund ist. Was aber nicht funktioniert ist, täglich Kreislauf zu haben und deswegen eine Pause machen zu müssen zum Essen. Dann musst du entweder genug Essen vorher , zwischendurch einen Traubenzucker einwerfen oder mal einen Arzt konsultieren. Ganz ehrlich: Wenn man nicht gerade in hochsensiblen Bereichen oder direkten Kundenkontakt arbeitet, hat kein AG etwas dagegen, wenn der MA vor seinem Rechner mal eben ein Brot isst oder so. Ich frage mich deswegen, ob dein AG damit wirklich ein Problem hat oder ob es eben eher darum geht, dass man gerne in Ruhe etwas Essen möchte (also eben aufwändiger als die Banane am Arbeitsplatz) , dafür aber nicht 15 Min. länger arbeiten will. Oder es eben um irgendetwas im Zusammenhang mit Schwangerschaft geht.

von cube am 01.09.2022, 12:27



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Das musst du mit deinem Chef klären. Ich darf in beiden Jobs nebenher essen und bekomme keine Zeit abgezogen. An gesetzliche Regelungen muss der Ag sich natürlich halten, aber essen während der Arbeitszeit darf er dir natürlich erlauben.

von lilly1211 am 01.09.2022, 12:34



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Tut mir leid, daß es offenbar so unklar formuliert war. Also: - Mich interessiert die rechtliche Lage. Was ich mit einem AG abklären kann, frage ich ja nicht hier im Forum. - Bin natürlich nicht schwanger, sonst hätte ich das erwähnt. :-) - Ich falle auch nicht um an der Arbeit, wie geschrieben geht es um Notfälle Dritter - ich mache ja nicht Feierabend, wenn vor mir ein anderer akut in Gefahr ist. Also insb: Wenn ich zB schon 20 Min Mittagspause genommen habe und eigentlich Feier"abend" hätte (also 6 Std. und 20 Min nach Beginn der Arbeit): Darf ich mich dann nach deutschem Recht einfach um den Notfall kümmern? Und die 10 Min Pause "verfallen" (denn Nachholen geht ja nicht, angesichts des Notfalls erst Pause machen geht auch nicht usw.)? Wie, wenn es kein Notfall, sondern "nur" notwendige Arbeit (vom Vorgesetzten abgenickt) ist? Muß ich dann - wenn ich schon früher 20 Min Pause hatte - rein rechtlich erst 10 oder erst 30 Min Pause machen, bevor ich nach 6 Std Arbeit noch eine weitere Minute arbeiten darf?

von auf der Reise am 02.09.2022, 01:03



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

ganz simpel ist: offenbar hat dein AG (oder soll) dir 30 Min. Pause gewähren innerhalb der 6 Std Arbeitszeit. Diese Pause nimmst du dann natürlich innerhalb der 6 Std - und da diese Pause eben nicht am Ende der 6 Std liegen darf, hast du 30 Min. VOR Ablauf der 6 Std genommen. Somit kann es das Problem "ich habe aber erst 20 Min genommen" eigentlich gar nicht auftreten. Da du rechtlich eigentlich gar keinen Anspruch auf eine Pause innerhalb von 6 Std Arbeitszeit hast, erübrigt sich für mich die Frage nach 10 MIn. die dann verfallen würden nochmals. Dafür, die Pause rechtzeitig zu nehmen, ums ie auch komplett zu haben, bist du selbst verantwortlich. Ein Notfall (Rettungsdienst oder was eigentlich?) ist immer zu bearbeiten, wenn durch eine Verzögerung ein größerer Schaden entstehen würde - da stellt sich die Frage nach "muss ich VORHER 10 Min. Pause nehmen" eh gar nicht. Wenn du durch den Notfall dann Überstunden machst, dann werden diese entsprechend als solche eben notiert und in Freizeit abgegolten. Wann die Abgeltung in Freizeit erfolgt, klärst du mit dem AG. Heißt: du kannst nicht selbst entscheiden, dass du dann früher gehst am nächsten Tag oä (Weisungsbefugnis). Wenn du durch deine Arbeit die bis zu 30 Minuten evt. nicht nehmen kannst, wäre die rechtliche Frage für mich eher: hast du bei einer Erlaubnis/Vereinbarung über 30 Minuten Pause innerhalb von 6 Std Arbeitszeit überhaupt einen Anspruch, diese auch immer komplett nehmen zu dürfen oder ist dies ein Entgegenkommen, auf dessen volle Erfüllung du gar keinen Anspruch hast (weil rechtlich gar nicht vorgeschrieben). Dabei wäre sicher wichtig, ob die Pause als Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten wird und/oder ob es "30 Min." sind oder "bis ZU 30 Min." Da du immer wieder auf rechtlich kommst und wir hier von wenigen Minuten Pause reden, ob du ohne Pause arbeiten dürftest etc frage ich mich aber tatsächlich, was für einen Job du machst oder Chef du hast oder was du befürchtest, dass ein paar Minuten offenbar so entscheidend sind.

von cube am 02.09.2022, 09:10



Antwort auf: Gesetzliche Regelung: Pausen und Überstunden bei 6 Std Arbeitszeit

Branche: Sport/Reha MA in TZ je nach Bedarf 4, 5 oder 6 Std - Pause also nicht rechtlich vorgeschrieben und auch nicht vertraglich! vereinbart Agreement: je nach Arbeits-/Terminlage darf eine kurze Pause zum Essengemacht werden. Heißt im Klartext: ist die Pause nicht möglich, weil Kundentermine oder Fragen von Kunden etc anfallen, besteht kein Anspruch darauf, diese Pause auch zu nehmen. Während einer Pause besteht Rufbereitschaft - sie muss also bei Bedarf abgebrochen werden. Habe ich gesehen, dass ein MA im Pausenraum sitzt während draußen viel los ist oder der Beeper nicht sofort beantwortet wird, weil man doch gerade erst zu Essen begonnen hat, hat es ein Gespräch dazu gegeben. Mindestens soll der MA dann reagieren und abklären, wie dringend die Anfrage/NOotfall etc zu bearbeiten ist. Und dabei ist ganz kler, dass dem Kunden gegenüber sicher nicht so reagiert wird, dass dieser das Gefühl hat, den MA gerade zu stören. Denn diese Pause ist eben nur zu nehmen, wenn möglich - und KEIN Anrecht, diese tatsächlich immer und wann man selbst möchte zu nehmen.

von cube am 02.09.2022, 09:23



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