Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Guten Tag, Wir haben auf der Arbeit eine einigermaßen flexible Gleitzeitregelung, aufgrund der Betreuungszeiten meiner Kinder arbeiten ich aber i.d.R. vormittags/am frühen Nachmittag und nur hin und wieder mal ganztags, wenn es Termine auf der Arbeit so erfordern (mein Mann legt seine Arbeitszeiten für diese Tage entsprechend um). Ich hatte bisher aufgrund der Betreuungszeiten meiner Kinder die Termine zur Schwangerschaftsvorsorge alle vormittags. Bei den ersten Terminen, vor Bekanntgabe der Schwangerschaft, habe ich mir dann jeweils für den Tag Urlaub genommen oder Minusstunden gemacht. Nun würde ich die Termien gerne weiterhin vormittags und somit während der Arbeitszeit wahrnehmen, diese entsprechend offiziell auf die Arbeitszeit anrechnen, wie laut MuSchuGesetz möglich. Theoretisch könnte die Praxis aber natürlich an bestimmten Wochentagen auch nachmittags Termine vergeben. Diese würde ich aber ungern wahrnehmen, da ich keine Kleinkinder mitnehmen darf (und auch nicht will). Darf ich die Vormittagstermine trotzdem als Arbeitszeit anrechnen? Danke!

von 85kathali am 10.05.2023, 10:20



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Hallo, wenn der Frauenarzt Termine außerhalb der Zeiten angibt und Sie sogar noch Gleitzeit haben, können Sie die Termine nicht vormittags legen. Die Kinderbetreuung ist ja nicht Angelegenheit des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2023



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Hier die Antwort von Frau Bader von weiter unten: grundsätzlich müssen Sie Ihre Vorsorgetermine möglichst so legen, dass die Arbeitszeit nicht betroffen ist. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber sie freistellen. D.h. wenn der FA Dir einen Nachmittagstermin gibt, musst Du den auch nehmen und darfst nicht extra einen Termin suchen, der während Deinen Arbeitszeiten liegt Der Weg hin und zurück zum Arzt zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit!

von Suomi am 10.05.2023, 10:30



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Danke für die Antwort. Ich würde mir weiterhin vermehrt Vormittagstermine geben lassen, weil es an zwei der Nachmittagen, an denen die Praxis auf hat, kompliziert ist bzgl Kinderbetreuung und der dritte Nachmittag ja auch nicht immer funktioniert. Mir geht es mehr darum, ob ich sie als Arbeitszeit anrechnen kann oder nicht. Wenn nicht würde ich mir für die Tage eben weiter Urlaub nehmen müssen, was dann natürlich auch okay wäre.

von 85kathali am 10.05.2023, 10:55



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Deine Kinderbetreuung ist nicht Sache des Arbeitgebers, sondern deine Privatsache. Wenn es Termine am Nachmittag gibt, musst du diese vorrangig vereinbaren. Dann musst du die Kinder zum Arzt mitnehmen; ich habe meine Kinder fast immer mitgenommen.

von 3wildehühner am 10.05.2023, 11:25



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Kleinkinder dürfen bei uns nicht mit in die Praxis. Früher ging das, seit Corona nicht mehr und diese Regelung wurde auch noch nicht wieder aufgehoben. Grundsätzlich sehe ich das ja auch so, aber fragen wollte ich trotzdem. Denn hätte ich eine Vollzeitstelle, wäre es bei täglich gleicher Arbeitszeit gar nicht möglich, meine täglichen Stunden zu erfüllen und zum Arzt zu gehen, ohne Minusstunden zu machen. Gerade nachmittags sitzt man bei uns lange im Wartezimmer. Nun arbeite ich "nur" Teilzeit, aber das hat natürlich einen Hintergrund, weil ich eben noch einen anderen "Job" habe, den als Mutter. Und in Wochen, in denen ich eh schon ein oder zwei Nachmittagstermine beruflich bedingt habe (das häuft sich in bestimmten Monaten) ist es eben schwer, dann noch einen weiteren Nachmittag die Betreuung zu organisieren. Aber gut, dann muss ich eben wie bisher meinen Urlaub dafür verwenden.

von 85kathali am 10.05.2023, 12:30



Antwort auf: Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Wenn Du einen Tee vormittags vorgeschlagen bekommst, kannst du den doch wahrnehmen während Deiner Arbeitszeit und es zählt als Arbeitszeit. Es ging nur darum, dass man grundsätzlich nur Termine nimmt die vormittags sind, obwohl die Praxis einen nachmittags Termin angeboten hat

von Suomi am 10.05.2023, 14:08



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