Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit und Partnerschaftsbonus. Mein Partner und ich wollen für drei Monate den Partnerschaftsbonus nutzen. Ich arbeite dann 65% und er arbeitet 70%. Zusätzlich habe ich nun die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer Hochschule anzunehmen. Dieser wird i.d.R. als Honorarauftrag gestaltet und bleibt steuerfrei (Übungsleiterpauschale). Es geht um Veranstaltungen im Umfang von wöchentlich 6 SWS (also 3*90 Min). Meine Fragen diesbezüglich: 1) Wird diese Zeit als Arbeitszeit gerechnet? Dann wäre ich eine halbe Stunde über der Vorgabe des Partnerschaftsbonus, oder übersehe ich da etwas? (65 % --> 26h + Lehrauftrag 4,5h = 30,5 h). 2) Ich weiß, dass steuerfreies Einkommen nicht für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird. Wie verhält es sich aber damit während des Bezuges des Elterngeldes? Herzliche Grüße K.
von anonym_987 am 05.07.2023, 10:25