Hallo Frau Bader.
Am 26. Juni stellte ich einen Antrag auf Elternzeitverkûrzung da mein Partner gesundheitlich ausfällt und wir aufs Geld angewiesen sind. Dieses bestätigte mir mein AG schriftlich zum09.07 . Nun schrieb ich ihm das ich ungeplant erneut schwanger bin und ihm nur bis zum 30.01.15 zur Verfügung stehe da dann der neue Mutterschutz beginnt.
Mein AG schrieb nun zurück das er der Elternzeitverkürzung nun widerspricht da ich angab nicht arbeiten zu können und die Aufgaben in der Altenpflege während der Schwangerschaft nicht verrichten zu können. Dieses Angaben habe ich nie gemacht. Ich habe nun ein Widerspruchsschreiben aufgesetzt mit einer Richtigstellung zum Inhalt meiner Angaben.
Wie sieht das Ganze rechtlich aus? Ich wusste doch zum Zeitpunkt meines Antrages nicht einmal von der Schwangerschaft. Kann er das jetzt si einfach widerrufen? Wir sind auf den Job und das Geld doch angewiesen. Kann ich ggf. mich woanders noch bewerben um nicht arbeitslos zu werden. Mir fehlen fast 3 Monate von Elternzeitende bis zum neuen Mutterschutzbeginn.
Vielen Dank im Voraus
von
Neelie
am 11.09.2014, 10:38
Antwort auf:
AG nimmt Elternzeitverkürzung zurück wegen neuer Schwangerschaft
Hallo,
nein, kann er nicht!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2014
Antwort auf:
AG nimmt Elternzeitverkürzung zurück wegen neuer Schwangerschaft
Wann genau hast Du um Verkürzung gebeten und wie weit schwanger warst Du da schon ?
Verkürzen und dann ein BV abgeben geht nicht.
von
Sternenschnuppe
am 11.09.2014, 11:02
Antwort auf:
AG nimmt Elternzeitverkürzung zurück wegen neuer Schwangerschaft
Habe am 26.August eingereicht. Da war laut FA die ungefähre Einnistung.
Will auch kein BV einreichen, will ja arbeiten soweit es geht.
von
Neelie
am 11.09.2014, 11:06
Antwort auf:
AG nimmt Elternzeitverkürzung zurück wegen neuer Schwangerschaft
Sorry, 26. Juni. Bin jetzt 13 plus 3
von
Neelie
am 11.09.2014, 11:08
Antwort auf:
AG nimmt Elternzeitverkürzung zurück wegen neuer Schwangerschaft
Dann kannst Du nachweisen dass Du von der Schwangerschaft noch nichts wusstest und er kann nicht widersprechen.
Du hast einen aktiven Arbeitsvertrag, die Bestätigung der Verkürzung.
Entweder lässt er Dich arbeiten oder stellt Dich bezahlt ! frei.
Du hast Kundigungsschutz.
von
Sternenschnuppe
am 11.09.2014, 11:48