In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gut geht). Ich weiß, dass es natürlich schon irgendwie "frech" ist, aber wenn es die Möglichkeit gibt, würde ich ungern auf das "Extrageld" verzichten. Im Internet finde ich leider keine Antworten dazu. Müsste ich dem Schulamt von meiner Schwangerschaft berichten, wenn ich dort anfragen sollte? Noch weiß es auch meine Schulleitung noch nicht, die ich natürlich auch erst vorher informieren müsste... Vielen Dank für Ihre Mühe!

von Meike787 am 24.03.2024, 09:09



Antwort auf: In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Hallo,  Ob das nach der Bewilligung beamtenrechtlich geht, weiß ich nicht.  Ansonsten geht es bei Beamten auch bei einem BV. Moralisch fragwürdig, aber Beamten dürfen bekanntlich fast alles. Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2024



Antwort auf: In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Ja natürlich darfst du das, rechtlich spricht da nichts gegen. Auch die Schwagerschaft musst du dabei nicht erwähnen.  Die Frage ist eben nur, wie nimmt dein Dienstherr das auf bzw. wie verhält er sich dir gegenüber nach der Aktion.  Hier geht es weniger um Dürfen und Recht und mehr um "Betriebsklima". 

von Dojii am 25.03.2024, 07:35



Antwort auf: In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Wenn du dann auch tatsächlich VZ arbeitest und nicht mit einem BV um die Ecke biegst  ist daran nichts freches....

von KielSprotte am 25.03.2024, 09:48



Antwort auf: In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Hier in B-W musst du deine "Zeiten" bis Anfang Januar beantragen über Stewi. Hier wäre es vermutlich durch. Falls was schief geht, was man niemandem wünscht, müsstest du dann die Vollzeit arbeiten. Kannst und willst du das dann in diesem Fall? Runterstufen werden sie dich dann nicht mehr, falls du die Vollzeit doch noch genehmigt bekommst.

von Ally79 am 25.03.2024, 14:16



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