Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich den Monat zu Hause wäre durch den Abbau. Darf der Arbeitgber mir das verwähren? Ich habe auch Überstunden nach §7 (1) MuSchG, darf der Arbeitgeber mir diese Studen verwähren, sodass die Stunden verfallen oder habe ich das Recht auf diese Stunden?
Vielen Dank für die Hilfe!
von
FräuleinFleur
am 22.02.2024, 17:54
Antwort auf:
Mutterschutz - Vollzeit
Hallo,
Nein, Sie haben keinen Anspruch darauf.
Im übrigen kann bei einer unglücklichen Konstellation Elterngeld verloren gehen, da ja die Zeiten mit Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2024
Antwort auf:
Mutterschutz - Vollzeit
Der AG muss weder Urlaub noch überstundenabbau gewähren. Du musst also anderweitig für eine kinderbetreuung sorgen um das abzusichern. Darüber hinaus "verlierst" du EG. Du gewinnst auch keine EG-Monate, sollte das dee Hintergrund sein, da 2 Monate EG mit deinem mutterschutz verrechnet werden. Da der Mutterschutz evtl wirklich nur 8 Wochen dauert, wenn es zu keiner Verschiebung beim tatsächlichen geburtstermin kommt, 2 Monate aber keine 8 Wochen sind, hast du da eine Differenz. Zudem muss EG immer in Lebensmonaten genommen werden.
von
Neverland
am 22.02.2024, 22:30
Antwort auf:
Mutterschutz - Vollzeit
Du kannst das mit deinem AG besprechen. Sinnvoller wäre, wenn du Elterngeld plus nimmst und dir in dieser Zeit in Teilzeit etwas auszahlen lässt.
Ansonsten ist es mit Kind immer ganz beruhigend, wenn man bei Beginn der Arbeit nach Elternzeit ein paar Überstunden und Urlaubstage hat, wenn es doch nicht so läuft, wie man es geplant hat.
von
annarick
am 23.02.2024, 13:25