Frage: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich trotzdem das Arbeitslosengeld weiterhin zu? Ich bedanke mich schon im voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Julia 

von Julia160597 am 10.02.2024, 15:20



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo, ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2024



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

So lange du arbeitsfähig bist, erhältst du ALG.... 

von peekaboo am 10.02.2024, 15:28



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Solange Du arbeitssuchend gemeldet bist, solange erhälst Du auch ALG1. Aber als ZFA arbeitslos?  In dieser Branche gibt es Jobangebot wie Sand am Meer.

von mirage am 10.02.2024, 16:27



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Dazu noch eine Ergänzung. Ich bin momentan erneut schwanger. 

von Julia160597 am 10.02.2024, 16:30



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Klar gibt es ALG1, wenn du arbeitsfähig und vermittelbar bist. Allerdings fällt jeder Monat mit 0 Euro in die Elterngeld Berechnung mit rein.

von Himbeere2008 am 10.02.2024, 16:30



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Aber sehr schwierig schwanger etwas zu finden. 

von Julia160597 am 10.02.2024, 16:31



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Dann arbeitest Du eben Mutterschutzkonform in der Praxis.  Anmeldung, Telefon, sterile Instrumente einräumen, Modell aussgießen, Karteieinträge kontrollieren und Leistungen eingeben usw.

von mirage am 10.02.2024, 16:33



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Ohne AG hast du auch keinen Anspruch auf EZ. Dein EG sinkt außerdem mit jeden Monat Arbeitslosigkeit. Solange man von der schwangerschaft nichts sieht, würde ich alles unternehmen einen Job zu bekommen. Sollte auch nicht all zu schwer sein, gesucht wird überall. Sagen musst du auch nichts. 

von Neverland am 10.02.2024, 17:10



Antwort auf: Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, steht dir ALG1 zu. Wenn der MuSch noch im Bezugszeitraum beginnt, bekommst du MuSch-Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes und bist anschließend über das Elterngeld krankenversichert. Nach dem MuSchu bist du in Erziehungszeit. Das gute ist, du bist hier viel flexibler als in Elternzeit. Du kannst jederzeit von heute auf morgen deine Erziehungszeit beenden. Nichts von wegen direkt nach der Geburt entscheiden wie lang du daheim bleiben willst.  ALG1 zählt als Versicherungsleistung und zählt somit nicht als Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes. Wenn du dein Elterngeld erhöhen willst, dann musst du dir besser heute als morgen einen neuen Job suchen. Von der Schwangerschaft musst du niemanden erzählen, wenngleich dein AG vielleicht nicht begeistert ist. Es hängt auch vom Sachbearbeiter ab, ob der dich vermittelt haben möchte. Sobald dein Kind dann betreut ist und du wieder arbeiten möchtest, kannst du dich von heute auf morgen wieder arbeitslos melden. Wenn du 12 Monate am Stück dein Kind betreut hast, bekommst du 6 Monate ALG1 dazu.

von Succero am 10.02.2024, 18:28



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