Ist mein e.T. falsch berechnet?

Dr. med. Stefan Kniesburges Frage an Dr. med. Stefan Kniesburges Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Ist mein e.T. falsch berechnet?

Sehr geehrte Frau Westerhausen, sehr geehrter Herr Kniesburges, ich bin derzeit in der 41. Woche schwanger, genauer bei 40+6. Und habe die Vermutung, dass der Termin falsch berechnet sein könnte. Der Termin wurde anhand der Größe des Fetus in SSW 12+4 berechnet. Einen vorhergehenden Zyklus hatte ich nicht, da mir erst am 6.5.2016 die Kupferspirale entfernt wurde. Der 6.5. ist laut der Berechnung, gleichzeitig der Tag der Empfängnis. Der errechnete Termin ist somit der 28.1.2017. Ist es möglich, dass die Befruchtung am Tag der Entfernung der Kupferspirale erfolgt ist? Mir kommt es merkwürdig vor und mittlerweile sitzt mir das Einleitungsgespenst im Nacken, weshalb ich dazu gerne eine zweite Meinung hören würde. Es handelt sich um meine zweite Schwangerschaft, die erste endete bei SSW 39+5 mit einem Spontanpartus. Herzlichen Dank Ihnen für eine Antwort Nathalie-Paulina

von Nathalie-Paulina am 03.02.2017, 08:37



Antwort auf: Ist mein e.T. falsch berechnet?

Hallo, ja,das könnte hinkommen - wenn das Kind am 6.5.2016 gezeugt wurde ist der Termin der 27./28.1.2017. Nun sind Sie natürlich etwas verwöhnt da Ihre Tochter vor dem ET auf die Welt gekommen ist - bei gutem Schwangerschaftsverlauf kann man bis ET+10 warten und vielleicht bekommen Sie in der Zwischenzeit Wehen...Sprechen Sie mit dem Geburtshilfeteam... Ich drücke die Daumen,dass die Geburt bald los geht! Herzliche Grüße Silke Westerhausen

von Silke Westerhausen am 03.02.2017



Antwort auf: Ist mein e.T. falsch berechnet?

Hallo, die Berechnung des ET geht immer von einer mittleren Schwangerschaftsdauer von 40 Wochen ab Letzter Regel aus. Eine Terminbestimmung per US in der Frühschwangerschaft ist auf plus-minus eine Woche genau. Das heißt der Befruchtungstermin kann auch etwas früher oder etwas später gewesen sein. Wenn keine US-Untersuchungen vor der 13. SSW vorliegen, dann ist der erwähnte Befund die einzig verwertbare Information zur Terminbestimmung und man muss bei der Entscheidung zur Einleitung auch von diesem Termin ausgehen. Korrigieren würde man den Termin nur, wenn man bessere Informationen hat.

von Dr. med. Stefan Kniesburges am 03.02.2017



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