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Wer entscheidet über Ohrloch stechen bei 11 Jährigen?

Thema: Wer entscheidet über Ohrloch stechen bei 11 Jährigen?

Hallo, mein Freund hat aus seiner frühere Beziehung eine 11 Jährige Tochter die bei der Mutter lebt. Beide haben das gemeinsame Sorgerecht und sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er sieht sie etwa einmal im Monat und sie hat seit langem dem Wunsch nach Ohrringen. Aber ihre Mutter erlaubt es ihr nicht und die Oma väterlicherseits und mein Freund würden ihr den Wunsch gern erfüllen. Aber eine Einigung ist nicht möglich. Sie hat auch keine Argumente und sagt nur das wenn sie 18 Jahre alt ist das die Tochter dann machen kann was sie will. Vorher nicht. Darf mein Freund gegen den Willen der Mutter die Ohrlöscher stechen lassen oder was gäbe es noch für eine Lösung wenn keien Einigung möglich ist? melly

von m.e.l.l.y am 11.02.2014, 14:47



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Schwieriges Thema....habe es bei meiner Tochter einfach gemacht..weil sie es unbedingt wollte, da habe ich meinen Exmann gar nicht gefragt. Aber die Kleine wohnt auch bei mir und dem Kindsvater wäre es sicher egal gewesen. Wenn die Tochter deines Freundes aber bei der Mutter lebt würde ich dies nicht ohne ihr Einverständnis machen lassen. Ihr müsst bedenken,....wenn das mit den Ohrringen bei euch klappt, kommt sie später vielleicht immer zu euch, wenn die Mutter zu was NEIN sagt,....das könnte ein Kreislauf werden, der viel Ärger bringt. Und ganz ehrlich..ich bereue den Schritt..meine Tochter war 7, ich machte es vor der Einschulung,..da sie 3 mal die Woche Sport hat und da die Ohrringe immer raus müssen, entzündete sich alles,..sie war nur am heulen und jetzt macht sie keine mehr rein. Die Löcher werden nun zuwachsen und alles war umsonst..was bleiben sind Narben. Ein 11 jähriges Mädchen ist da aber sicher sehr viel tapferer. Naja.... aber wie gesagt,...entscheidet nix über den Kopf der Mutter hinweg.

von Patchwork am 11.02.2014, 15:24



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Sie müssen gemeinsam entscheiden. Ein seriöser Anbieter würde die Einwilligung beider Elternteile sehen wollen. Liegt keine wirksame Einwilligung vor, macht sich der Stechende der Körperverletzung und er Vater der Anstiftung zur Körperverletzung strafbar. Ist keine einvernehmliche Entscheidung möglich, könnte man das Familiengericht anrufen. Das würde ich jetzt aber mal als ernstzunehmende Option ausschließen, wenn einem das Wohl des Kindes auch nur halbwegs am Herzen liegt. Im Übrigen gibt es viele Argumente gegen Ohrlöcher bei Kindern. Meine Töchter werden auch frühestens mit 16 und auf mehrfache geäußerten Wunsch hin die Erlaubnis erhalten. Ich selbst habe meine mit 7 bekommen und wollte es damals auch unbedingt. Ich habe heute noch Probleme, dass sie sich ständig entzünden. Und Ohrringe tragen kann ich auch nicht, eben weil die Löcher ständig entzündet sind. Hätte man vielleicht verhindern können, wenn ich schon etwas älter und verständiger gewesen wäre.

von Murmeltiermama am 11.02.2014, 15:24



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Ich würde sagen solange nicht beide Elternteile zustimmen, ist es eben nicht möglich die Ohrlöcher stechen zu lassen. Gut mit 11 finde ich jetzt nicht mehr so "schlimm" wie wenn man Kleinkindern Ohrlöcher stechen lässt. Ob man Probleme damit haben wir, kann keiner voraussagen. Das das Mädchen aber wohl bei der Mutter wohnt hätte diese auch die Sorgen, wenn sich was entzündet, wegen Rausmachen beim Sport usw. usw. Also ohne die Zustimmung der Mutter würde ichs nicht machen, es gibt ja schließlich auch nur böses Blut. (Was meiner Meinung nach vermieden werden kann wg. so etwas Banalem wie Ohrringe). LG Rosinchen

von Rosinchen78 am 11.02.2014, 16:50



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Hallo, wie würde sich denn dein Freund fühlen, wenn er einfach übergangen wird, bei etwas das ihm wichtig ist und er eine klare Meinung dazu hat? Wenn einer von beiden nein sagt, dann gehts halt nicht. Gegen den Willen vom anderen Elternteil die Ohrlöcher stechen lassen finde ich absolut daneben. Gruß Dhana

von dhana am 12.02.2014, 06:24



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wohl beide. Meine Tochter (7) hat das vor zwei Monaten machen lassen. Sie hat ihren Vater angerufen und gefragt. Hab mal ein Urteil gelesen, dass ein Kind in späteren Jahren sogar die Eltern anzeigen kann wg. Körperverletzung. Insofern kannst es nie richtig machen. Aber ohne Einverständnis BEIDER Elternteile würd ichs nicht machen lassen.

von Bengelengelmama am 12.02.2014, 09:16



Antwort auf Beitrag von m.e.l.l.y

Mit 11J ist man juristisch nicht ansatzweise in der Lage, selbst zu entscheiden. Lösung: ein paar Jahre warten.

von nörgelmama am 12.02.2014, 14:34