Hallo,
ich lese hier oft mit und gerade in den letzten Tagen kam ja so ein ähnliches Thema schonmal auf :-).
Wir erwarten jetzt unser 8. Kind und hätten die Möglichkeit unseren T5 als 10 Sitzer umzurüsten.
Leider findet man im Netz aber nicht wirklich hilfreiche Beiträge zu diesem Thema. Einer sagt man braucht einen Personenbeförderungsschein, der andere sagt man braucht in privat nicht ( und man braucht in wohl für die eigene Familie auch nicht ). Einer meint das geht mit einer Sondergenehmigung von irgend einem Amt, der andere sagt das ist Quatsch.... Also alles sehr verwirrend.
Mich würde jetzt mal interessieren ob hier jemand etwas genaueres weiß, weil er das vielleicht persönlich durchgemacht hat :-) ?
Wir sind uns zwar noch unschlüssig wie wir das handhaben und werden dann natürlich zu gegebener Zeit bei den entsprechenden Stellen genauere Informationen einholen, aber Erfahrungen würden mich trotzdem schonmal interessieren.
LG Anja
von
Wonder07
am 27.02.2014, 12:29
Ruf doch bei deiner Gemeinde /Stadt an und erkundige dich
so bist du auf der richtigen Seite.
FERTIG versteh nicht warum erst wochenlang "rumgedocktert wird" und trotzden kein richtiges Ergebnis dabei rauskommt.
LG Luzie
Die bei der Stadt angerufen hat und wegen ihrer Bauchnarben für 6 Mon befreit ist vom Anschnallen im Auto
hat ein Bestätigung vom Dok. und 12,80€ Gebührengekostet.
von
Luzie
am 27.02.2014, 12:52
Ich würde da gar nicht auf laienhafte Aussagen bauen...
melde dich bei der Stadt, Führerscheinstelle und dann erfährst du Fakten.
von
mf4
am 27.02.2014, 13:36
Das habe ich ja auch deutlich geschrieben das ich das noch machen werde, aber mich hätten halt trotzdem Erfahrungen Gleichgesinnter interessiert.... Gibt ja hier schließlich genügend Großfamilien ;-).
LG
von
Wonder07
am 27.02.2014, 15:52
Aber nun ...
Das Thema hat mich über die Jahre auch schon beschäftigt (rein interessehalber - ich habe nur 5 Kinder ;-) und nun habe ich es nachgeprüft :
Für die Beförderung - mit Beförderung ist nicht gewerblich/Taxi gemeint, sondern einfach Beförderung - von max. 8 Personen (also plus Fahrer 9) reicht Klasse B.
Für die Beförderung von mehr Personen braucht man D1.
Dafür ist eine gesonderte Prüfung erforderlich, die Klasse wird auch nur auf Zeit erteilt.
Offenbar gibt es aber eine Variante "D1 für Familie". Dafür steht hinter D1 der Schlüssel 179.
Welche/ob eine Prüfung dafür erforderlich ist, habe ich noch nicht gefunden. Diese erste Info ist aber vielleicht auch schon interessant (auch für die Führerscheinstelle am Ort...die wissen auch nicht immer alles...)
Link hier :
http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html
Eben noch mehr gefunden beim TÜV Nord :
* Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von
Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.
Link :
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-9375A935-2497BD45/tng_de/schluesselzahlen_2.pdf
Nun dürfte es klarer sein.
Ältere Semester wie ich können im Führerschein die Erlaubnis erhalten, junge Hüpfer nicht.
Gruß Anna
von
.Anna.
am 27.02.2014, 19:32