Drei und mehr

Forum Drei und mehr

Hartz 4 kennt sich wer aus

Thema: Hartz 4 kennt sich wer aus

Hallo, heute brauch ich mal wieder Eure Hilfe. Also es geht um Folgendes, seit ca. 1/4 Jahr wohnt die Freundin unseres großen Sohnes mit Zustimmung Ihres Vaters (sie ist erst 17 Jahre alt) bei uns im Haushalt mit. Ist eine lange Geschichte, sie wollte da raus, weil das Elternhaus nicht sehr liebevoll ist. Am Anfang hieß es noch er kommt für die Unkosten seiner Tochter auf, aber nun will er nix mehr davon wissen. Es geht darum das er mit ihr in einer Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft leben würde und dafür würden ihm zum Leben mit ihr nur 90 Euro zur Verfügung stehen, die er aber nun für sich alleine braucht, für seine Tochter könnte er kein Geld bezahlen. Vor Kurzem war er zweimal im Urlaub, hat ihr nicht einmal Geld für Essen, oder Essen dagelassen (Tochter musste selbstverständlich zu Hause bleiben), schon damals ist sie zu uns "geflohen". Das wir nicht jeden Cent abrechnen und uns nicht an ihr bereichern wollen, versteht sich für uns von selbst, aber wir haben selbst 6 Kinder und wie bekannt ist wächst das Geld ja nicht auf den Bäumen. Wir gehen beide arbeiten um unsere Familie satt zu bekommen und das Mädchen kostet auch Geld. Essen, Strom, Wasser. Sie sagt selbst, sie möchte ein bisschen was bei uns abgeben, weiß aber nicht von was. Da wir aber kein Hartz 4 bekommen, weiß ich nicht, wie sich das eigentlich berechnet. Also der Vater bekommt für sie Kindergeld und Halbwaisenrente, der Vater bekommt eine Erziehungsrente, aber ich weiß eben nicht was bei Hartz 4 angerechnet und wieder abgezogen wird. Könnt Ihr mir mal helfen? Wie gesagt, wir wollen uns nicht bereichern, Freunde unserer Kinder können gern wenn sie zu Besuch sind mit essen, aber sie ist ja nun richtig eingezogen, und wird ja nun von Luft und Liebe nicht satt.

von m4c am 06.08.2014, 17:31



Antwort auf Beitrag von m4c

Kindergeld und Halbwaisenrente müssten ihr eigentlich zustehen und an sie ausgezahlt werden, wenn sie es beantragt. Zumindest ist das bei Volljährigen so, wenn sie ausziehen. Vorher könnte es schwierig werden, wenn der Vater nicht zustimmt. Ginge dann nur mit Hilfe des Jugendamtes vermutlich. Wann wird sie denn 18? H4 ist schwierig. Wohnt sie bei euch, bildet sie mit euch eine Bedarfsgemeinschaft. Jedenfalls wird das Amt das erstmal so sehen. Dann müsstet ihr alle euer Einkommen offen legen. Natürlich steht ihr auch Unterhalt vom Vater zu. Am besten mal beim Jugendamt beraten lassen.

von Murmeltiermama am 06.08.2014, 18:15



Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Sie wird erst im April 18 Jahre. Warum müssen wir unser Einkommen offenlegen, wir haben doch gar kein Hartz 4 beantragt und haben das auch nicht vor.

von m4c am 06.08.2014, 18:20



Antwort auf Beitrag von m4c

Solange Personen in einem Haushalt leben, gehen sie davon aus, dass man füreinander einsteht, auch in der Versorgung. Aber ich denke mal, dass der Vater kein Anrecht mehr auf ihre Leistungen hat, da sie ja nicht mehr bei ihm wohnt. Wenn sie bei euch auch gemeldet ist, sollte sie die einzelnen Ämter darüber informieren, ein eigenes Konto eröffnen, damit die Leistungen dann direkt an sie ausgezahlt werden können. Somit sollte sie in der Lage sein von ihrem Kindergeld und der Waisenrente einen Beitrag zu leisten. Ggf. Kann sie auch zusätzlich H4 bekommen, wenn ihr darlegen könnt, dass ihr nicht für sie finanziell einsteht. Das Jobcent sollte auf jeden Fall Bescheid wissen. Der Vater wird nicht begeistert sein, wenn ihm alle Zahlungen seiner Tochter wegfallen. Lg Khadi

von khadi am 06.08.2014, 18:46



Antwort auf Beitrag von khadi

Finanziell für sie einstehen möchte ich nicht komplett. Ich meine für unsere Kinder bekommen wir ja wenigstens Kindergeld, als staatliche Hilfe, da kann es doch nicht sein, das wir ein Kind aus einer zerrütteten Familie aufnehmen (auch wenn sie die Freundin unseres Sohnes ist), wir für sie finanziell mit allem für sie da sind und der Vater kassiert das Kindergeld und die Halbwaisenrente ein. Wie gesagt, wir rechnen nicht jeden Cent ab, aber ich seh es nicht ein, das der Vater das Geld behält, keine Kosten mehr hat, wir bezahlen ihr alles und gehen komplett leer aus.

von m4c am 06.08.2014, 19:49



Antwort auf Beitrag von m4c

Wie gesagt: Wenn es noch lange hin ist bis zum 18. Geburtstag, sollte sie mal zum Jugendamt gehen und sich beraten lassen. Bezieht man H4, kann man bis zum 23. Geburtstag (glaub ich) nicht einfach so von zu Hause ausziehen und dann für sich allein H4 beantragen. Da müsste sie die Gründe darlegen und das Jugendamt wäre ohnehin mit im Spiel und müsste zustimmen (bei Minderjährigen). Was macht sie eigentlich? Geht sie noch zur Schule? Macht eine Lehre?

von Murmeltiermama am 06.08.2014, 20:03



Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Ich finde die Idee mit dem Jugendamt auch gut. Die solltet ihr euch ins Boot holen und alle weiteren Schritte besprechen. Wahrscheinlich braucht es auch einen Nachweis, dass ein Zusammenleben mit dem Vater nicht mehr möglich war, um dann ggf. Zusätzlich H4 zu bekommen. Aber der Vater hat definitiv keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Gelder, wenn die Tochter nicht mehr bei ihm lebt. Sie sollte aber bei euch angemeldet sein..... Halt uns mal auf dem Laufenden was das Jugendamt gesagt hat, finde das echt interessant. LG Khadi

von khadi am 06.08.2014, 22:30



Antwort auf Beitrag von khadi

Schon für das Ummelden dürfte die Zustimmung des Vater oder eben des Jugendamtes erforderlich sein, da sie noch minderjährig ist.

von Murmeltiermama am 06.08.2014, 22:37



Antwort auf Beitrag von khadi

Wenn die das KG und die HW-Rente bekommt... bekommt sie zusätzlich sicher kein H4 mehr. Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren bekommen 296 Euro.

von mf4 am 06.08.2014, 22:55



Antwort auf Beitrag von m4c

Da Kindergeld und ihre Halbw.rente bei ihrem H4 angerechnet werden nehme ich an, dass er ZU DEM vom Jobcenter 90 Euro bekommt. Das Kindergeld auf ihr Konto ist erst dann möglich, wenn sie bei euch gemeldet ist. Das ist alles nicht so einfach... sie ist u25 und würde noch kein eigenes H4 bekommen, da sie zu seiner BG zählt. Vin KG und Halbw.rente leben kann sie aber auch nicht. Ich denke das beste wäre, wenn ihr euch mal Rat holt (Jugendamt vielleicht). Wenn das Zusammenleben mit dem Vater nicht mehr zumutbar ist dann ist Auszug und raus aus seiner BG vielleicht möglich. Dann hätte sie die Halbw.rente und das KG. Damit kann man die Unterhaltung eines Teenies gut decken.

von mf4 am 06.08.2014, 21:58



Antwort auf Beitrag von m4c

Hi, es gibt Gründe, unter denen erlaubt das Jugendamt auch einen Auszug aus der elterlichen Wohnung und kümmert sich dann um den Rest. Die würde ich mir auf jeden Fall mit ins Boot holen und da kann sie auch mit 17 schon alleine hingehen und braucht keine Unterschrift des Vaters. H4 wird sie dann zwar für sich nicht bekommen, zumal sie ja scheinbar noch keine erste Ausbildung abgeschlossen hat bzw. noch zur Schule geht. Zudem lebt sie mit euch zusammen und bildet damit mit euch eine Bedarfsgemeinschaft. Reicht das zukünftige Ausbildungsgehalt nicht aus, wäre dann erst BAföG dran. Kindergeld und Halbwaisenrente würde sie dann direkt bekommen. Zudem kann sie ja ihr Gewissen selbst etwas beruhigen und sich einen Schülerjob suchen - das ist immer machbar. Von dem Geld, was sie da verdient kann sie sich dann z.B. Klamotten selbst kaufen, ohne auf euch oder ihren Vater angewiesen zu sein. Gruß, Speedy

von speedy am 07.08.2014, 12:36



Antwort auf Beitrag von speedy

Wenn das Mädchen ihr KG und die Halbw.rente bekommt hat sie ein recht gutes Einkommen, was locker reicht um sich selbst zu unterhalten. Zum JA, dass sie bei euch offiziell einziehen kann und damit wäre das wichtigste geklärt. Denn dann hat der Vater nicht mehr das Recht auf ihr Geld.

von mf4 am 07.08.2014, 14:11



Antwort auf Beitrag von mf4

Halbwaisenrente ist meines Wissens unterschiedlich hoch, je nachdem, wie viel der verstorbene Elternteil eingezahlt hatte. Bei mir hätte es damals jedenfalls als Studentin mit dem Kindergeld zusammen nicht gereicht. Habe dann zusätzlich BAFöG bekommen.

von Murmeltiermama am 07.08.2014, 17:09