Hallo,
es geht darum,ob vor der Gabe von Multihance Kontrastmittel bei MRT abgestillt werden muß.So sagt das nämlich die radiologische Praxis.
Aber reicht denn nicht eine Stillpause von xx Stunden?
Das Kind ist 5 Monate alt,wird voll gestillt und die Untersuchung kann leider nicht verschoben werden.Klar muß dann vor der evtl anstehenden OP abgestillt werden,aber man hätte vielleicht noch etwas mehr Zeit...
Vielen Dank für ihre Antwort!
von
rabe71
am 11.10.2013, 16:12
Antwort auf:
Abstillen vor MRT?
von
Kristina Wrede
am 12.10.2013
Antwort auf:
Abstillen vor MRT?
Liebe Rabe71,
bitte entschuldige,, dass die Antwort an dich nur aus der Überschrift bestand. Irgendwie hat mein PC in den letzten Tagen nicht so getan, wie er sollte.
Laut den uns vorliegenden Informationen muss bei einer MRT nicht abgestillt werden, sofern ein nicht-jodhaltiges Kontrastmittel eingesetzt wird. Meines Wissens ist das Multihance NICHT jodhaltig.
Ich zitiere dir dazu aus Spielmann, Schaefer "Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit", 7. Auflage 2006:
"Röntgenuntersuchungen, Ultraschall und Magnetresonanztomographie (MRT)
Röntgenuntersuchungen, Ultraschall und Magnetresonanztomographie erfordern keine Stillpause, unabhängig vom Organ, das untersucht wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mammographie und Computertomographie.
Das Ultraschallkontrastmittel D-Galaktose (z. B.Echovist-200, Echovist-300) darf bei Bedarf eingesetzt werden.
Einschränkungen gelten für jodhaltige Kontrastmittel."
Sprich also die Radiologische Praxis noch einmal ganz explizit auf die Wahl des Kontrastmittels an, gib ihnen auch gern unseren Text weiter. Du musst keine Stillpause einlegen, wenn das Kontrastmittel stillverträglich gewählt wird.
Bevor zum Abstillen geraten wird, sollte sich ein Arzt bei Fragen zur Vereinbarkeit von Medikamenten und Stillzeit (und natürlich auch Schwangerschaft) an das Berliner Pharmakovigilanz und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie ("mbryotox") wenden, das unter der Telefonnr. 030 30308 111 erreichbar ist, per mail unter mail@embryotox.de, oder online unter www.embryotox.de bzw. http://www.bbges.de/content/index024a.html.
Es ist dein gutes Recht, dies auch einzufordern!
Lieben Gruß,
Kristina
von
Kristina Wrede
am 14.10.2013