Hallo Frau Bader,
ich befinde mich in Elternzeit, welche ich für 2 Jahre beantragt (bis April 2019) habe. Jetzt werden wir im nächsten Jahr in ein anderes Bundesland ziehen.
Das heißt ich werde bei meinem jetztigen AG nicht mehr weiter arbeiten.
Kann ich während der Elternzeit kündigen, wenn ich jetzt z.B im Juni 2018 eine neue Arbeit aufnehmen möchte? Oder geht das nicht?
Wenn ich meinen AG über Umzug informiere, kann ich gekündigt werden? Möchte ohne neuen Arbeitsplatz nicht von selbst kündigen.
Vielen Dank und Schöne Weihnachten
Mit lieben Grüßen
Mia
von
Mia3310
am 22.12.2017, 22:27
Antwort auf:
Kündigen während Elternzeit
Hallo,
wenn Sie sich über Ihren Mann KK-verischern können, können Side mit der normalen Frist kündigen, ansonsten geht auch zum Ende der EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Kündigen während Elternzeit
ich würde nicht kündigen. umziehen geht auch so, wo du während der elternzeit wohnst ist juck.
du darfst während deiner elternzeit woanders teilzeit arbeiten bis 30h mit VORHERIGEM einverständnis deines AG.
hatte das auch so gemacht. und dann gekündigt als das neue fest war
von
mellomania
am 22.12.2017, 23:01