Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der letzten 3 monate vor der Schwangerschaft im BV ausgezahlt. Das wäre mein Vollzeit Gehalt vor der ersten Schwangerschaft. Kann ich davon ausgehen, dass ich das Vollzeit Gehalt bekomme? Da ich ja nicht mal 1 Monat in Teilzeit gearbeitet habe? Oder ist es ein Problem, dass die Elternzeit fortläuft? Sollte die Elternzeit lieber vorzeitig beendet werden wenn der AG zustimmt? Vielen Dank

von Christine187 am 25.02.2024, 22:35



Antwort auf: Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo, nein, dann würden Sie ja besser gestellt werden als ohne Schwangerschaft. Sie bekommen weiter den TZ-Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2024



Antwort auf: Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Die 3 Monate zählen nur wenn sie monatlich wechselndes Gehalt haben.  Das lese ich bei ihnen nicht raus.  Sie bekommen das Gehalt was sie ohne BV bekommen würden. In ihrem Fall TZ. Die EZ vorzeitig zu beenden ist nur mit Zustimmung des AG möglich.  Ich kann mir nicht vorstellen,  dass er dem nach Bekanntgabe der Schwangerschaft zustimmt. Sie können die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld in VZ zu bekommen.  Bis März sind nicht mehr viele Tage. Haben Sie noch keinen TZ in EZ-Vertrag bekommen?

von Ani123 am 26.02.2024, 00:32



Antwort auf: Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Der Arbeitgeber darf der Beendigung der Elternzeit nicht mehr zustimmen, wenn er von deiner Schwangerschaft weiß und es gleichzeitig unvermeidbar ist, dass er dich in ein Beschäftigungsverbot stecken muss.  Du darfst wiederum aber auch nicht die Schwangerschaft verschweigen und dann mit deinem Arbeitgeber zusammen die Elternzeit beenden, in dem Wissen, dass dich dein Arbeitgeber in ein BV stecken muss, sobald du die Schangerschaft danach bekannt gibst.  Beides ist Betrug und wird von den Krankenkassen entsprechend verfolgt/geahndet. 

von Dojii am 26.02.2024, 08:08



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