Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich bis März 2019 noch in Elternzeit. Von Dez. 18 bis Feb. 19 hätte ich im Rahmen eines 450 € Jobs bei meinem AG gearbeitet. (Schriftlicher Vertrag vorhanden). Nun bin ich erneut schwanger und erhielt von meinem Arzt ein vollständiges Beschäftigungsverbot. ich weiß, dass auch Lohn im Rahmen eines Minijobs weiter gezahlt werden. Ist das auch bei mir der Fall, obwohl ich noch nicht mal die Arbeit aufgenommen habe? Oder könnte es da Schwierigkeiten geben oder die Knappschaft sich weigern zu zahlen, da ich nicht ein Tag arbeiten war Und sofort in's Bv gehe? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße
von Anto89 am 16.11.2018, 13:47