Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist eine Gerungfügigkeitsgrenze ? Aktuell bin ich in Elternzeit ja versichert, besteht die Versicherung noch bei der Tätigkeitim Kleingewerbe. Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
von Franzi1722 am 21.02.2024, 08:56