Freistellung nach 3jähriger Elternzeit - Rechtslage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellung nach 3jähriger Elternzeit - Rechtslage

Hallo! Meine 3-jährige Elternzeit endet Anfang Juli. Für meinen Sohn habe ich erst Mitte September einen Kindergartenplatz. Mein zweites Kind kommt im September in die Schule. Für die knapp 3 Monate habe ich keine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder. Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, mich für die 3 Monate oder bis zum Ende des Jahres unbezahlt freizustellen? Kann er dies ablehnen und mich so zur Kündigung zwingen oder kann er mich deswegen selbst kündigen? Wie ist da die Rechtslage? Soll ich zuerst telefonisch nachfragen oder schriftlich meinen Wunsch stellen? Vielen Dank. Gruß Farbenspiel

von Farbenspiel am 09.01.2015, 22:07



Antwort auf: Freistellung nach 3jähriger Elternzeit - Rechtslage

Hallo, darauf haben Sie keinen Anspruch. Auch müssen Sie genau klären, wie es dann mit der Krankenkasse und Rente ist. Besser wäre es, sich für diese Zeit eine Tagesmutter zu nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2015



Antwort auf: Freistellung nach 3jähriger Elternzeit - Rechtslage

Hast Du von Kind 1 noch Elternzeit über ? Wenn der AG dem unbezahlten Urlaub nicht zustimmt, was er nicht muss, dann musst Du rechtzeitig selbst kündigen. Du kannst den Vertrag dann nicht erfüllen der wieder auflebt. Bis Juli ist ja aber noch Zeit, es gibt einen Rechtsanspruch. Noch genug Zeit den einzuklagen oder sich eine andere Betreuung solange zu suchen. Tagesmutter oder andere Einrichtung.

von Sternenschnuppe am 09.01.2015, 22:21



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