Guten Tag Frau Bader,
Ich habe um Juli 2020 Zwillinge entbunden. Habe bis 2026 Elternzeit beantragt und arbeite seit Juli 2022 bereits wieder in Teilzeit.
Nun möchten wir umziehen und da wir vermutlich keinen Kindergarten Platz bekommen, möchte ich mich gerne ab Juli wieder Freistellen lassen. Ist dies möglich? Gibt es bestimmte Fristen oder kann mein Arbeitgeber dies ablehnen? Mit besten Grüßen Tina
von
TiLiJo2020
am 13.03.2023, 14:25
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung
Hallo,
Sie können mit den vertraglichen bzw. gesetzlichen Fristen die Teilzeit in Elternzeit kündigen. Bitte achten Sie auf die Formulierung damit Sie nicht aus Versehen den Hauptvertrag kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2023
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung
Du musst Deinen Teilzeit-Vertrag kündigen (also nur die Teilzeit während der EZ). Das ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch.
Sprich doch mit Deinem AG, ob ihr eine gemeinsame Lösung findet.
Oder vielleicht findet ihr noch eine Tagesmutter als Übergang?
von
Suomi
am 13.03.2023, 14:31
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung
Und wie wäre es, wenn ich komplett Kündige, würde mir nach einer 3 monatigen Sperre dann Arbeitslosengeld zustehen? Weil ich prinzipiell generell eigentlich nicht wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren möchte, kann durch den Umzug.
von
TiLiJo2020
am 13.03.2023, 19:44
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung
ALG1 bekommst Du aber nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Deine Kinder betreut sind .
von
Suomi
am 13.03.2023, 21:09
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung
Und wenn du kündigst hast du keine Elternzeit mehr. Und musst dich um deine Krankenversicherung kümmern, sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein
von
MamaausM2
am 13.03.2023, 21:15