Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Was mir niemand beantworten kann und wozu ich nirgends eine Info finde: Handelt es sich um Lebensmonate oder Kalendermonate? Da mein Kind in der Mitte des Monats geboren ist, wäre das durchaus ein Unterschied, wann mein Arbeitszeitkonto ausgeglichen sein muss...Im BEEG § 15 (1) heißt es noch "Lebensmonate", unter (4) nur noch "Monate". In Sachen Elterngeld habe ich ja kein Risiko, möchte aber auch ungerne aus Versehen den Status 'in EZ' mit all seinen Vorteilen verlieren/anfechtbar machen. Vielen Dank!
von rookiebird am 26.02.2024, 20:44