Ich würde gerne in meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Mein Arbeitgeber bei dem ich in Elternzeit bin, hat mir eine Freistellung gegeben. Welche Daten muß ich meinem Arbeitgeber über die neue Arbeit nennen? Vielen Dank für ihre Hilfe
von
Batman99
am 17.05.2012, 09:35
Antwort auf:
Arbeiten in Elternzeit bei Freistellung
Hallo,
der alte Arbeitgeber muss beurteilen können, ob eine Wettbewerbssituation besteht. Die hierfür notwendigen Information muss man ihm mitteilen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2012
Antwort auf:
Arbeiten in Elternzeit bei Freistellung
Wenn dein ag dir erlaubt dort zu arbeiten brauchst du ihm keine Infos zu geben,hat ja mit ihm nichts zutun.
von
CKEL0410
am 17.05.2012, 13:12