Hallo,
Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt.
von
RainbowMama
am 26.03.2024, 14:44
Antwort auf:
Haushaltshilfe/ Freistellung
Hallo,
dazu müsste ich wissen was eine EP ist.
Frage bitte neu stellen mit dieser Info.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2024
Antwort auf:
Haushaltshilfe/ Freistellung
Wenn ihr Partner eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse verschrieben bekommt können sie die Aufgabe übernehmen. Dafür muss er nachweislich die Person sein, welche die Kinderbetreuung übernimmt. Sie können die Aufgabe übernehmen und sind in der Zeit bei ihrem AG freigestellt. Was sie dafür ihrem AG vorlegen müssen können sie bei der Krankenkasse erfragen.
Sind ihre Kinder zeitweise in Betreuung und sie können in der Zeit arbeiten, dann müssen sie das machen. Die Haushaltshilfe von der Krankenkasse ist nur für die Zeit, wo die Kinder nicht anders betreut sind. Hinzu kommt, dass der Arzt festlegt für wieviel Stunden er diese verschreibt. Bei einem Schulkind können z. B. 2-3 Stunden täglich ausreichen. Bei einem Baby welches nicht fremdbetreut wird sind 8 Stunden denkbar.
Vielleicht kann die Krankenkasse auch eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen, was für die Sicherung ihres Arbeitsplatzes durchaus sinnvoll sein kann.
Klären sie am besten erstmal ab ob und für wieviele Stunden täglich eine Haushaltshilfe verschrieben wird. Selbst wenn 8 Stunden verschrieben werden nimmt die Krankenkasse als später als Grundlage, welche Zeit die Kinder wirklich unbetreut sind. Z. B. Schule und Kita werden abgezogen. Hinzu kommen ihre Arbeitszeiten. Wenn ihr Partner die Kinder von 13 bis 16 Uhr alleine betreut, so wird die Zeit zur Berechnung genommen. Sie können diese nicht ändern. Daher kann es zwischen verschriebene Zeit und tatsächliche Zeit noch Unterschide geben. Ansprechpartner ist die Krankenkasse.
Ich gehe davon aus, dass ihr Partner auch der KV ist. Wenn nicht müssen sie privat eine Betreuung organisieren.
von
Ani123
am 26.03.2024, 21:59