Frage: Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Hallo Frau Bader, Zunächst vielen Dank für Ihre Einschätzung. Folgender Sachverhalt: Ich bekomme eine Haushaltshilfe nach der Geburt meiner Zwillinge per Kaiserschnitt. Die Tätigkeit darf mein Partner übernehmen und erhält dafür Lohnausgleich. Das Problem ist der Arbeitgeber, dieser möchte ihm keinen unbezahlten Urlaub gewähren. Nun war die Idee, dass er die ersten 3 Monate nach der Geburt Elternzeit nimmt (also quasi auch unbezahlten Urlaub) und die ersten 4 Wochen die Haushaltshilfe übernimmt und im Anschluss noch 8 Wochen Elterngeld bezieht. Die Krankenkasse sagt, der Arbeitgeber müsste nur den Verdienstausfall bescheinigen, ich solle aber lieber die Elterngeldstelle fragen, diese sagt sie kennen sich nicht aus, nur bei Elterngeldanträgen könnten sie helfen. Wissen Sie eine Antwort? Muss der Arbeitgeber dieses Vorgehen genehmigen und den Verdienstausfall bescheinigen? Wenn sollte ich sonst fragen, falls Sie nicht zuständig sind? Vielen Dank für Ihre Zeit, ich hoffe Sie haben einen Rat für mich. Die Firma ist leider sehr unkooperativ, dass er überhaupt Elternzeit nehmen möchte ist für diese schon unverständlich, das erschwert die Kommunikation und den Vorgang leider erheblich.

von Manou9598 am 31.05.2023, 13:28



Antwort auf: Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Hallo, Anspruch auf unbezahlten Urlaub hat er nicht. EZ kann er natürlich nehmen, das kann der AG nicht verbieten. Ob er dann gleichzeitig Haushaltshilfe sein kann, würde ich mit der KK abklären. Sinnvoll ist es aber, mind. 2 Lebensmonate des Kindes zu nehmen ( evtl zusätzlich zu der Haushaltshilfe Zeit), um EG zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2023



Antwort auf: Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Eine Haushaltshilfe wird gestellt, wenn die Mutter z.B. aufgrund einer schwierigen Geburt und nachfolgender Überlastung im Wochenbett den Haushalt nicht führen kann und niemand sonst zur Stelle ist, der ihn führt. Das ist bei einem Vater in Elternzeit natürlich nicht der Fall. Der Vater kann aber doch ohne Zustimmung des AG Elternzeit nehmen, auch mehrere Monate, und auch bezahlt bekommen, dann braucht es gar keine Haushaltshilfe.

von Andrea6 am 31.05.2023, 14:14



Antwort auf: Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat JEDE Frau die ein Kind geboren hat, steht so im Sozialgesetzbuch...da steht nichts davon das irgendwas vorgefallen sien muss. Die Geburt reicht völlig aus. Der Mann darf natürlich nicht gleichzeitig in Elternzeit gehen, die kann er im Anschluss nehmen.

von mamavonbaby am 31.05.2023, 20:09



Antwort auf: Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt

Eine Freundin von mir hat es 2021 so gemacht. KV hatte erst EZ mit EG gemeldet für 2 Monate. Erst nach der Meldung hat die Familie erfahren, dass ihnen eine Haushaltshilfe zusteht. (Spontante Zwillingsgeburt.) Das Attest dafür wurde ihnen mit der Geburt ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht. Der KV hat die 4 Wochen übernommen. Im Anschluss daran war er noch bis Ende des 2. Lebensmonats in EZ. Die Zeit, die er wegen Haushaltshilfe zeitgleich in EZ war hat ihm die EZ-Stelle zurück gegeben, was dazu führte, dass nur 1 Monat EZ mit EG angerechnet wurde. Er hat dann bis zum 14. Lebensmonat noch den 2. Monat genommen und somit auch EG bekommen. (Sonst hätte er es zurück zahlen müssen.) Für die Familie war das optimal. Probleme mit der Krankenkasse und AG gab es nicht. Haben Sie von der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt bekommen, was genau der KV vom AG braucht? Wenn ja soll er davon eine Kopie machen und ein Schreiben an seinen AG schicken, wo er darauf hinweist, dass er bereits mehrmals wegen dem Anliegen bei ihm gewesen sei (wenn möglich genaue Daten) und es nicht erledigt wurde. Daher fordert er ihn jetzt mit einer Frist bis zum Tag X dazu auf, das Anliegen zu bearbeiten und ihn auszuhändigen. Tag X ist die Fristsetzung (14 Tage ist meist die Norm). Auf jeden Fall sollte ihr Mann eine Kopie des Schreibens haben und es sich gegenzeichnen lassen, dass es angekommen ist. (Die Annahme kann auch vom Sekretariat unterschrieben werden.) Oder er schickt es per Einwurf mit der Post dahin. Wichtig ist, dass er nachweisen kann, dass es angekommen ist. Sollten bei den Gesprächen die er deswegen mit dem AG geführt hat Personen dabei gewesen sein, sollte er das für sich schriftlich festhalten. Ist das sein Chef oder z. B. nur "Abteilungsleiter"? Wenn Zweites kann/sollte er im Schriftstück darauf hinweisen, dass er, insofern es nicht fristgemäß bearbeitet wird, das Anliegen an den Chef weiterleiten wird. Und in das Schreiben zum Chef schreibt er dann, dass trotz mehrfacher mündlicher und zuletzt schriftlicher Aufforderung sein Anliegen von Y nicht bearbeitet wurde er es nun an ihn weiterleitet. Auch da mit Fristsetzung und Nachweis, dass es angekommen ist. Als Kopie den Brief von der Krankenkasse und ggf. auch die Aufforderung zur Bearbeitung an Y. Sollte es kein Brief von der Krankenkasse geben fordern sie diesen ein. Sollten Sie Zeitdruck haben (Geburt steht unmittelbar bevor) sollte ihr Mann den AG ohne Brief von der Krankenkasse schriftlich dazu auffordern folgende Sachen ihm auszuhändigen. Dabei kann eine Frist von 7 Tagen auch ausreichend sein. Er kann darauf hinweisen, dass der AG zur Mitarbeit verpflichtet ist. Haben Sie es schon schriflich, dass sie eine Haushaltshilfe bekommen? Wenn ja auch das als Kopie mitschicken. Die EZ sollte ihr Mann fristgerecht melden. Erkundigen sie sich bei der EZ-Stelle oder EG-Stelle, ob EZ, wo er als Haushaltshilfe tätig war, zurück bekommt. 2021 war das so. Wenn es so wäre könnte er EZ mit EG ab Geburt melden. Wenn nein erst ab dem 2. Lebensmonat, um kein EG zu verlieren. Um ganz sicher zu gehen kann er auch EZ ab Geburt melden und EG ab dem 2. Lebensmonat. Wichtig: Immer nur 1 Kind angeben. Gibt er das Kind nicht namentlich an läuft EZ und EG für beide Kinder zeitgleich. Gibt er es einzeln an kann er bis zu 14 Monate Basis-EG beziehen (mind. 2 Monate je Kind, max. 12 Monate je Kind). Er kann auch EGplus beziehen, was über den 14. Lebensmonat hinaus geht. Zudem kann er, egal ob Basis-EG oder EGplus, TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. (Bitte bedenken, dass dadurch sich das EG kürzen kann.) Gleiches gilt für sie als Mutter. Informieren sie sich deswegen bei der EG-Stelle, welche in der Regel auch Einzelgesprächstermine für vor Ort, telefonisch oder online vergeben. Als werdende Zwillingseltern haben sie noch weitere Vorteile, welche ihnen nach der Geburt zustehen. Dafür benötigen sie die Geburtsurkunden. Das meiste kann per E-Mail unverbindlich angefragt werden in Bezug auf, ob es z. B. Vergünstigungen für Zwillingseltern gibt. 2021 gab es - NUK: je 1 Starterset mit 3 Flaschen, Schnuller, Flaschenbürste - Bobbycar: 2 Bobbycars zum Preis von einem - Weleda: Probepäckchen an Cremes - Avent: Rabattgutschein - dm: 2 Willkommens-Koffer mit vielen Sachen (muss abgeholt werden) - rossmann: wie bei dm (muss abgeholt werden) - Hipp: ca. alle 3-4 Monate Probepäckchen, Lätzchen oder T-Shirt Bei dm, rossmann und Hipp muss jedes Kind separat angemeldet werden, damit man die Sachen zweimal bekommt. Bei dm gab es das auch für Schwangere. Da gab es z. B. einen Stillschal. Die Angebote von den 3 Sachen können auch Einlingseltern in Anspruch nehmen. Hilfen die sie in Anspruch nehmen können sind die "Frühen Hilfen", welche sie in ihrem Alltag unterstützen können.

von Ani123 am 01.06.2023, 17:49



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