Guten Tag, ich habe einen Antrag für eine Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft beantragt. Dieser wurde vom MDK genehmigt, allerdings möchte meine gesetzliche Krankenversicherung eine Zuzahlung von mir. Eine Zuzahlung entfällt jedoch bei Schwangerschaft, meine Krankenversicherung führt an, dass der MDK die Krankheit nicht auf die Schwangerschaft bezieht. Das Gutachten habe ich nun angefordert u.a. steht: Die synphysenlockerung unf der damit verbundenen Funktionseinschränkungen handelt es sich um eine Problematik mit Krankheitswert in der Schwangerschaft. Dieser Satz wäre das K.O. Kriterium lt. Krankenkasse. Allerdings stets dieser Lockerung in der Schwangerschaft auf und war nach Entbindung wieder beschwerdefrei. Des Weiteren hatte ich eine SchwangerschaftsCholestase , wie der Name schon sagt… Bitte um ihre Einschätzung, danke vielmals Mit freundlichen Grüßen Senta
von senta99 am 14.07.2021, 12:44