Hallo Frau Bader,
ich bin gerade etwas ratlos, vielleicht können Sie mir helfen. Mein Kind ist jetzt 14 Monate alt, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und seit Sommer in Elternteilzeit mit 30h/Woche gearbeitet. Jetzt versucht mein AG, mich verhaltensbedingt zu kündigen (die entsprechende Behörde prüft die Zulässigkeit der Kündigung gerade), hat mich aber erstmal freigestellt. Ob es sich um einen widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handelt, weiß ich noch nicht, da der AG das Dokument bisher nicht rausgibt. Jedenfalls überlege ich jetzt, mir für die Zwischenzeit zur Überbrückung einen Minijob zu suchen (natürlich dann mit Genehmigung des AG). Wie wird die "Arbeitszeit" während einer Freistellung in Elternzeit gezählt? De facto arbeite ich ja aktuell gar nicht, vertraglich vereinbart waren aber zuletzt die 30h/Woche und mit noch einem Nebenjob käme ich dann ja über die 32h/Woche, die während der Elternzeit höchstens zulässig sind. Gibt es eine Stelle, die einen dazu zuverlässig und fundiert berät? Mein Rechtsbeistand hat diesbezüglich schon kapituliert.
Danke Ihnen!
von
LE-TWI
am 29.12.2022, 21:09
Antwort auf:
Elternzeit, Elternteilzeit, Freistellung und Nebenjob
Hallo,
gab es eine Abmahnung vorher?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Ihnen, wenn Sie sich tatsächlich vertragsbrüchig gezeigt haben, auch in der Elternzeit kündigen. Wenn das zuständig Amt zustimmt.
an sonst stellt sich die Frage, ob er ordentlich oder außerordentlich gekündigt hat. Wenn er ordentlich kündigt und Sie freistellt, muss er den Lohn weiterzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2023
Antwort auf:
Elternzeit, Elternteilzeit, Freistellung und Nebenjob
Solange dein Vertrag gültig ist - Freistellung ist ja keine Kündigung - arbeitest du offiziell noch 30 Std/w. Dementsprechend kann noch kein neuer Vertrag gemacht werden, mit dem du über die zulässige Std-Zahl kommst.
Ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist, spielt dabei keine Rolle.
Davon ab: eine verhaltensbedingte Kündigung - da muss er aber schon handfeste Dinge haben bzw. diese auch beweisen können. Da fallen mir spontan nur wenige Dinge ein wie immer wieder zu spät kommen zB um mal das Einfachste zu nennen.
Und idR muss das auch erst mal Abgemahnt werden.
Oder hat er eine fristlose Kündigung ausgesprochen (was auch immer du dann nachweisbar getan hast). Aber auch dann ist durch eine Anfechtung deinerseits (Kündigungsschutzklage) oder noch laufende Prüfung bei der Behörde der Vertrag eben noch nicht rechtswirksam.
da du bereits anwaltlich vertreten bist, darf Frau Bader dir hier nicht antworten.
von
cube
am 30.12.2022, 15:47
Antwort auf:
Elternzeit, Elternteilzeit, Freistellung und Nebenjob
@cube: Danke!
Dann korrigiere ich - mein Rechtsbeistand ist keine anwaltliche Vertretung, sondern nur ein privater Kontakt, dem ich das mal erzählt habe.
von
LE-TWI
am 30.12.2022, 19:51
Antwort auf:
Elternzeit, Elternteilzeit, Freistellung und Nebenjob
Hallo Frau Bader,
nein, gab keine Abmahnungen vorher. Meine Frage zielt aber eher auf das Thema Eltern(teil)zeit und Minijob und wie die Stunden gezählt werden. Gibt es dazu eine beratende Institution?
Danke!
von
LE-TWI
am 02.01.2023, 21:19