Nachdem ich einen Aufhebungsvertrag abgelehnt habe,teilt mir der Arbeitgeber dass er keine Position hat und ich nun für 2 Monate freigestellt bin!
Bekomme ich Gehalt während der Freistellung und wie soll ich reagieren oder kann ich irgendwelche arbeitsrechtlichen Fehler machen?
Danke und VG
von
Suesep1
am 26.10.2017, 19:43
Antwort auf:
Freistellung nach Elternzeit
Hallo,
lassen Sie sich nicht wegmobben.
Wenn er Sie freistellen möchte, kann er dies tun, bezahlen muss er aber trotzdem.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2017
Antwort auf:
Freistellung nach Elternzeit
hast du noch elternzeit übrig, dass du die verlängern könntest um dann woanders teilzeit in der elternzeit zu arbeiten? wenn er das genehmigt, geht das bis zu 30 h. was soll nach den zwei monaten freistellung sein? es ist doch sein problem wenn er für dich keine arbeit hat. dann bekommst du gehalt und bist daheim. langfristig würde ich aber klären wie das weitergeht oder?
von
mellomania
am 26.10.2017, 20:23
Antwort auf:
Freistellung nach Elternzeit
Normalerweise muss dir eine Stelle nach der Elternzeit angeboten werden. Die Aussage, dass er nichts für dich hat ist nicht rechtens.
von
ehrlicheEule
am 27.10.2017, 17:12