Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da noch mal ein Jahr dran hängen kann sozusagen und bezahlt. Da wollte ich fragen wie sich das verhält Was wohl nun besser wäre in meiner Situation ?

von kleene2786 am 20.03.2024, 15:35



Antwort auf: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Hallo, Sie können noch die restliche Elternzeit dranhängen. Elterngeld erhalten Sie jedoch keines mehr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2024



Antwort auf: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Nach einem Jahr Elterngeld gibt es kein Geld mehr, zudem muss dein Chef die Verlängerung nicht zustimmen, du hättest zwei Jahre beantragen müssen von vornherein

von misses-cat am 20.03.2024, 15:45



Antwort auf: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Haben Sie es schriftlich,  dass ihr AG ihnen keine  TZ-Stelle anbieten kann? Wenn nein soll er es ihnen schriftlich geben. Kündigen können sie danach immer noch. Sie haben sich in der 1. Meldung der EZ für die ersten zwei Jahre festgelegt.  Da sie nur 1 Jahr EZ gemeldet haben ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG möglich. Hätten sie sich für 2 Jahre festgelegt hätten sie z. B. TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten können und das, wenn ihr AG ihnen nicht TZ anbieten kann, auch bei einem anderen AG. Dafür hätte ihr AG zwar zustimmen müssen, was in der Regel kein Problem darstellt, wenn selbst lein TZ angeboten werden kann. Das 3. Jahr EZ hätten sie dann ohne Zustimmung des AG noch anhängen können. Auch bei einer erneuten Schwangerschaft während der EZ hätte das Vorteile gehabt. Ohne EZ sind sie Hausfrau. Sobald der EG-Bezug beendet, sie nicht mehr in EZ sind und nicht arbeiten sind sie nicht mehr krankenversichert. Das Kind kann in die Krankenversicherung des KV aufgenommen werden. Wenn sie verhriratet sind können sie ebenfalls in die Krankenversicherung ihres Ehemannes/KV aufgenommen werden. Sollten sie nicht verheiratet sein müssen sie sich selbst krankenversichern.  Sie haben entschieden, sich das EG im 1. Jahr auszahlen zu lassen. Länger bezahlt zu Hause bleiben geht nicht. In erster Linie muss der KV für sie aufkommen. Wenn das Gehalt dafür nicht reicht kann z. B.  Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragt werden.  Haben Sie eine Betreuung für das Kind? Wenn ja können sie ALGI beziehen, aber nur in dem Umfang wie ihr Kind betreut ist. Wenn sie selbst gekündigt haben kann es von der Agentur für Arbeit eine Sperre von bis zu 3 Monaten geben.  Wann endet ihr EZ? Wenn sie nicht bei ihrem AG bleiben können/wollen und selbst kündigen, bewerben sie sich jetzt schon neu um zeitnah eine neue Arbeit zu bekommen. Das wäre finanziell die beste Variante.  

von Ani123 am 20.03.2024, 16:44



Antwort auf: Nach Elternzeit nochmal 1 Jahr dranhängen oder lieber kündigen

Naklar, der Staat schenkt jedem, der das Geld gerade braucht nochmal das Elterngeld für ein Jahr. Also, quasi jedem. Geld können wir ja schließlich alle gebrauchen.

von Succero am 20.03.2024, 16:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Nach Elternzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren

Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w...


Nach Elternzeit Arbeitslosengeld

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...